und Kandidatinnen wohl verdient, auch mit mehr Respekt behandelt zu werden. (Beifall bei der FPÖ.) Was war denn zwischen 12 und 13 Uhr? – Da sind noch einige drangekommen; das ist ja ein Fußtritt, der denen verpasst worden ist!
Nächster Punkt: Es geht hier natürlich überhaupt nicht darum, die Qualität des Professor Holoubek in Zweifel zu ziehen; selbstverständlich erste Klasse, hervorragend und so weiter und so fort! Aber die Qualität des Verfassungsgerichtshofes hat historisch immer vor allem auch darin bestanden, dass er nicht ein reines Professorenkabinett gewesen ist, quasi eine Widerspiegelung verschiedener Verfassungsinstitute verschiedener Hochschulen, dann eben im professoralen Rahmen oder im Talar, sondern eine Durchmischung der verschiedenen Berufe. Der Rechtsanwaltsberuf wird allgemein auch als wissenschaftlicher Beruf anerkannt, und ich darf der Sozialdemokratie, die ja dieses Ticket besetzt hat, Folgendes in Erinnerung rufen: Es gab den langjährigen hervorragenden Rechtsanwalt Dr. Rosenzweig als prominenten Verfassungsrichter, und es gab auch Dr. Dostal – ebenfalls ein ausgewiesener Sozialdemokrat erster Schule.
Es sollte also das Einsehen einziehen, dass die, sagen wir, Herausdestillierung aus einem ganz bestimmten Berufszweig, aus dem rein professoralen – darauf läuft es ja jetzt hinaus –, nicht zum Vorteil des Gerichtshofes sein wird und möglicherweise zu einer fraglichen Akzeptanz innerhalb der juristischen Berufe führt, denn das ist ja dann in der Praxis erkennbar: Ein Verfassungsproblem wird diskutiert, es wird von einem Professor beschrieben, die Judikatur, die bisher geherrscht hat, wird kritisiert – dann schwupp: Ein neues Judikat des Verfassungsgerichtshofs ist alsbald zu erwarten, weil der Nachbar vom selben Institut, der durch die Tür von ihm getrennt ist, im Verfassungsgerichtshof prominent dafür eintreten wird.
Die edelste Sache wird leider zum Hautgout gemacht, und das ist bedauerlich. Wir treten dafür ein, auch einen Sozialdemokraten – unbestrittenermaßen –, den Rechtsanwalt Dr. Hock, zu wählen. Die Wahl ist geheim, Sie können von Ihrem freien Mandat füglich Gebrauch machen, dazu lade ich ein. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
20.38
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Wahl.
Es liegt das Verlangen vor, die Wahl in Wahlzellen durchzuführen. Ich werde daher so vorgehen.
Es liegen mehrere Wahlvorschläge vor. Zur Wahl stehen auf Vorschlag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen Herr Universitätsprofessor Dr. Michael Holoubek und auf Vorschlag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan Herr Dr. Johannes Hock.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 87 Abs. 3 der Geschäftsordnung auch Stimmzettel gültig sind, die den Namen eines anderen wählbaren Kandidaten beziehungsweise einer anderen wählbaren Kandidatin enthalten sollten.
Ich unterbreche nunmehr kurz die Sitzung, um die technischen Voraussetzungen für die Wahl in Wahlzellen zu schaffen.
Die Sitzung ist unterbrochen.
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(Die Sitzung wird um 20.39 Uhr unterbrochen und um 20.42 Uhr wieder aufgenommen.)
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