Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 33

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gabe zu erbringen, werden eine Straffung des österreichischen Vertretungsnetzes im Aus­land auf der einen Seite und leider auch – wir haben es heute schon gesehen – eine Re­duzierung der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit erforderlich sein. (Abg. Scheibner: Eine Bankrotterklärung ist das, eine außenpolitische! – Weitere Zwischen­rufe bei BZÖ und Grünen.)

Das Bundesministerium für Justiz hat im kommenden Finanzjahr rund 1,15 Milliar­den € an Ausgaben zur Verfügung und damit um 16 Millionen € oder 1,4 Prozent weni­ger als im Jahr 2010.

Damit der freie Zugang zum Recht und die Sicherstellung der Rechtssicherheit weiter­hin gewährleistet sind, soll mit einer Reihe von Reformmaßnahmen der Gerichtsbetrieb entlastet und eine Verbesserung der Abläufe in der Justizverwaltung angestrebt werden.

Wir schaffen auch die verhandlungsfreie Zeit an den Gerichten ab, damit die Effizienz steigt und der Zugang zum Recht verbessert wird. In der Justizverwaltung wird eine In­stanz abgebaut, im Dolmetscherpool der Gerichte und bei deren Sachverständigen wer­den Optimierungen stattfinden.

Das Bundesministerium für Landesverteidigung verfügt 2011 über eine Ausgaben­summe von knapp 2,2 Milliarden €. Damit kann der Dienstbetrieb unter Umsetzung struktureller Straffungen in der Verwaltung weiterhin sichergestellt und die vordringli­chen Beschaffungs- und Bauvorhaben auch realisiert werden.

Weiters wird es auch 2011 weiter möglich sein, dass außerordentliche Verkaufserlöse für Liegenschaften, die auch im Zuge der Heeresreform veräußert werden können, der Landesverteidigung zugute kommen.

Im Sport ist es durch die Novelle zum Glücksspielgesetz 2010 gelungen, zusätzliche Budgetmittel für die Förderung des österreichischen Spitzensportes frei zu machen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Konsumentenschutz verfügt im Jahr 2011 über Ausgaben von rund 17,9 Milliarden € und damit über fast 340 Mil­lionen mehr als im Bundesvoranschlag vorgesehen. Diese Steigerung ist sehr wesent­lich auf die sich sehr dynamisch entwickelnden Ausgaben für die Pensionen zurückzu­führen.

Eine wesentliche Dimension von Gerechtigkeit ist für mich aber auch Generationen­gerechtigkeit. Die gegenwärtige Generation darf nicht auf Kosten ihrer Kinder und Enkel leben. Ich habe das im Zuge der Diskussionen um die Budgetkonsolidierung auch unmissverständlich eingefordert. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben daher wichtige Weichenstellungen vorgenommen, um die Kostenexplosion bei den Pensionen zu dämpfen. Die Langzeitversichertenregelung wird ab 1. Jänner 2014 im Sinne einer Übergangsregelung neu gestaltet. Das Zugangsalter zur Hacklerrege­lung wird in einem Schritt auf 62 Jahre für Männer und auf 57 Jahre für Frauen, dann schrittweise weiter auf 62 Jahre angehoben. Die Anrechenbarkeit von Ersatzzeiten wird eingeschränkt. Damit können wir deutlich die Kostenentwicklung einbremsen.

Auch vor 2013 wird bei der Hacklerregelung schon gespart. Durch die Verteuerung der Schul- und Studienzeiten und die Einführung des kostenpflichtigen Nachkaufs von Aus­übungsersatzzeiten werden in den nächsten drei Jahren in Summe fast 40 Millionen € an Kosten gedämpft.

Der für mich entscheidende Punkt, den wir in den Verhandlungen am vergangenen Wo­chenende erreicht haben: Die Hacklerregelung wird nicht ins Dauerrecht übernommen, sondern bleibt Übergangsrecht und ist damit ein Auslaufmodell.

Die Invaliditätspension wird neu aufgesetzt. Es gilt das Prinzip: Rehabilitation vor Pen­sion! Die Zahl der Zugänge in die Invaliditätspension soll damit um 10 Prozent reduziert werden.

 


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