Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 35

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der Siedlungswasserwirtschaft gesetzt. Wir können mit diesen Budgetdaten in der Land­wirtschafts- und Umweltpolitik unsere Pläne im Umwelt- und Klimaschutz einhalten und erfüllen. (Abg. Neubauer: Aber wirklich nicht!)

Im Wirtschaftsförderungsbereich – im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend – entfällt zwar die Dotierung des Mittelstandsfonds aus Bundesmitteln, allerdings wird die Förderung der thermischen Sanierung mit jeweils 50 Millionen € im Wirtschafts- und im Umweltressort neu veranschlagt. Damit setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal für eine in der Vergangenheit sehr, sehr erfolgreiche Förderschiene. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Anschließend möchte ich auf die geplanten Maßnahmen in der Familienförderung ein­gehen. Auch die Familien Österreichs sind von Einsparungen betroffen (Abg. Mag. Stad­ler: Na da schau her!), wobei wir es uns nicht leicht gemacht haben. Wir tragen jedoch alle gemeinsam Verantwortung für die nächsten Generationen. (Abg. Bucher: „Familien­partei“ ÖVP!)

Unsere größte Aufgabe ist daher, den nachkommenden Generationen keine Staats­schuld und solide Staatsfinanzen zu übergeben. Es ist nichts verantwortungsloser, als unseren Kindern einen Schuldenrucksack umzuhängen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Wer hat denn die letzten 24 Jahre mit der Regierung Staatsschulden verur­sacht? Das waren Sie!)

Wir müssen die finanzielle Situation des Familienlastenausgleichsfonds im Auge behal­ten. (Abg. Neubauer: Die Eltern können sich gar keine Kinder mehr leisten!) Nur wenn wir gemeinsam unsere Kräfte einsetzen, können wir die Familienleistungen auch zu­künftig gewährleisten. Der Fonds weist aktuell eine Verschuldung von 3,9 Milliarden € auf. Und mit den vorgeschlagenen Maßnahmen können wir seine Leistungsfähigkeit auch für die Zukunft erhalten. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben ursprünglich beschlossen, die Anspruchsdauer bei der Familienbeihilfe zu kürzen, den Alleinverdienerabsetzbetrag bei Familien ohne Kinder sowie den einkom­mensabhängigen Mehrkindzuschlag zu streichen.

In allen drei Punkten – und ich verstand und verstehe die Unruhe in der Diskussion um die Punkte – haben wir nach intensiven Gesprächen mit Betroffenen, mit den Familien­verbänden und intensiven Verhandlungen in der Koalition die Härten abgefedert.

Bei den Mehrkindfamilien bleibt der einkommensabhängige Zuschlag mit 20 € statt 36 € erhalten – ursprünglich waren 0 € vorgesehen.

Der Alleinverdienerabsetzbetrag bleibt Pensionisten mit einer Pension bis zu 1 155 € monatlich erhalten.

Bei der Familienbeihilfe: Von der Streichung werden die Studienrichtungen ausge­nommen, die zehn Semester und länger dauern, und die Studierenden, die dabei die Mindeststudiendauer nicht überschreiten.

Zusätzlich wurde die Zuverdienstgrenze für Studenten bei der Familienbeihilfe von 9 000 € auf 10 000 € angehoben.

Wir haben also in diesem Paket von den geplanten Einsparungen 55 Millionen € pro Jahr zurückgenommen, ohne unsere Budgetziele im Ganzen zu verlassen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die 13. Familienbeihilfe wird zukünftig vom sechsten bis zum 15. Lebensjahr mit ei­nem Pauschalbetrag von 100 € – wie bisher im September – als Schulstartgeld für schul­pflichtige Kinder ausgezahlt.

Wir entlasten auch die Familien mit schulpflichtigen Kindern – das wird gerne verges­sen! – durch die Abschaffung des Selbstbehalts für Schulbücher.

 


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