Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 65

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Württemberg ausgezogen ist nach Hornberg und dort mit großem Getöse empfangen werden sollte. Dann ist eine Kutsche vorbeigekommen, dann ein Krämerkarren, dann noch eine Rinderherde. Er ist nie gekommen, aber es wurde immer Salut geschossen. Das ist das Hornberger Schießen. Und genauso ist es mit der Transparenzdatenbank: Sie ist nicht da, sie ist nie gekommen. Sie sind gescheitert, Herr Finanzminister! Es gibt keine Transparenzdatenbank! (Beifall beim BZÖ.)

Da hat es einmal vor einem Jahr einen Kuhhandel gegeben, einen Kuhhandel – das wis­sen wir alle noch, das haben alle Medien geschrieben – zwischen der SPÖ und der ÖVP. Die SPÖ wollte die Mindestsicherung und die ÖVP die Transparenzdatenbank. Das war der Kuhhandel. Dieser Kuhhandel ging über die Bühne mit einer völligen Kapitulation der ÖVP. Nach diesem Kuhhandel schaut es so aus, dass die SPÖ auf ihrer dicken Kuh Mindestsicherung reitet, und die ÖVP sitzt mit dem flachen Hosenboden auf der blan­ken Wiese. – Das ist eure Verhandlung! Ihr von der ÖVP seid umgefallen, ihr seid über den Tisch gezogen worden, und ihr habt euch einen feuchten Kehricht geschert um das, was eigentlich in einer Transparenzdatenbank stehen sollte.

Deswegen haben wir auch im Ausschuss folgendes Angebot gemacht, ein unübliches Angebot – Herr Kollege Öllinger hat es schon angesprochen –: Ihr nehmt das zurück, und wir reden nicht mehr darüber, weil wir uns nicht fremdgenieren wollen für diesen Gesetzentwurf, den der Finanzminister da vorgelegt hat. Denn es ist zum Genieren. Es ist keine Transparenz, Frau Kollegin Tamandl. – Wo ist sie denn? Auch nicht mehr da. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Frau Kollegin Tamandl – sie ist auch da –, wenn Ihre Brille, die Sie tragen, so transpa­rent wäre wie die Transparenzdatenbank, dann würden Sie den Ausgang dieses Saales nicht mehr finden! (Heiterkeit bei Abgeordneten des BZÖ.) Das ist die Wahrheit. Da ist überhaupt keine Transparenz drinnen. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn man das jetzt abrufen soll von der Transparenzdatenbank, wissen Sie, was im § 3 drinnen steht? – Dass überhaupt nur der Betroffene, das ist schon klar, das abrufen kann. Also jeder, der weiß, was er bekommt und verdient, bekommt das dann noch ein­mal schwarz auf weiß, bekommt den Zettel, kann ihn sich anschauen, denkt sich: Aha, ja, das verdiene ich; danke!, und schmeißt ihn weg.

Aber er muss nicht einmal vollständig sein! Im § 3 steht drinnen:

„Zur Erfüllung des Nachweiszwecks kann der Leistungsempfänger (...) mit Hilfe des Transparenzportals einen Auszug von allen Daten oder“ nur „von einer oder mehreren Leistungsarten“ herunterholen.

Das ist ja eigentlich unglaublich: Es besteht ja nicht einmal die Verpflichtung, eine Ge­samtleistung auszuweisen! Da sind dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, Herr Finanz­minister.

Jetzt kommen wir auch noch zum Ausschuss, denn der Herr Ausschussvorsitzende Stummvoll darf heute nicht reden. Ich bin froh, dass in der letzten Präsidiale die Vor­gangsweise dieses ÖVP-Abgeordneten als Ausschussvorsitzender massiv kritisiert wor­den ist, und zwar von allen Parteien. Denn eines kann nicht sein, Herr Kollege Stumm­voll, nämlich dass Sie mit umfassenden Abänderungsanträgen – nicht mit einem, Frau Tamandl, sondern mit zwei!; einer war umfassend und auch noch eine Ausschussfest­stellung – aus heiterem Himmel in den Ausschuss kommen, sagen, ihr könnt euch das nicht einmal durchlesen, und dann folgenden Vorschlag machen: Stimmt zuerst ab, und dann könnt ihr die Anträge durchlesen!

Ja wo sind wir denn?! Das ist doch die Abschaffung des Parlamentarismus, die Ab­schaffung jedes gemeinsamen Arbeitens in diesem Haus! (Beifall beim BZÖ.)

Das ist ein Skandal, und ich bin froh, dass so etwas nicht einreißt, wie das offenbar bei der ÖVP die Vorgangsweise ist. Wir wissen schon: Hände falten, Goschn halten! – Ein


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