traut wird. Ebenso stellt der Rechnungshof fest, dass die Mehrfachförderungen in dieser Form nicht erkannt und vermieden werden können.
Summa summarum: Es ist eine lange Debatte zu diesem Thema, besonders intensiv auch im Ausschuss, geführt worden, es ist von Ihnen immer das Credo herangezogen worden: Offenheit, Transparenz, Controlling und Effizienz. – Das Ministerium selbst, viele andere Institutionen und der Rechnungshof bescheinigen Ihnen, dass das mit dieser Regierungsvorlage nicht einmal annähernd erreicht wird. (Beifall bei den Grünen.)
12.24
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.
12.24
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Vorerst bringe ich – ein reiner Formalakt – folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
1. Im Inhaltsverzeichnis werden die Zeilen „§ 22a Beschwerdestelle“ und „§ 24a Strafbestimmungen“ aufgenommen.
*****
Damit ist die Regierungsvorlage finalisiert.
Nun zurück zu den Wurzeln. – Wer ist eigentlich die UrheberIn dieser ganzen Transparenzdiskussion und -entwicklung? Wer hat das wirkliche Copyright? Wer hat die ersten Initiativen gesetzt, meine Damen und Herren?
Wir haben schon im Jahr 2003 mit der Einsetzung eines Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses versucht, Licht ins Dunkel der Agrarförderungen zu bringen. Das haben Sie, Herr Strache, und Ihre FPÖ seinerzeit verhindert. Wir sind überhaupt nicht weitergekommen, im Jahr 2003 wurde von Schwarz-Blau alles blockiert. Insofern ist es dem Herrn Finanzminister anzurechnen, dass er dieses Thema im Vorjahr wieder aufgegriffen hat – allerdings nur einseitig: nur die Arbeitnehmer, die Pendlerinnen und Pendler, nur die Familien, nur die Pflegegeldbezieher – oder auch die Unternehmen, die Förderungen der Wirtschaft, der Landwirtschaft? Letztendlich hat sich die SPÖ durchgesetzt und die ÖVP davon überzeugt, dass nicht nur die Transferzahlungen, sondern selbstverständlich auch die Subventionen und Förderungen durchleuchtet werden müssen.
Wenn man sich beispielsweise die Optionen des Wirtschaftsforschungsinstituts zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte in Österreich vom Februar 2010 anschaut, so ist es schon signifikant, dass bei 15,5 Milliarden € Förderungen im Jahr – so sagt das Wirtschaftsforschungsinstitut –, ohne irgendjemanden zu stören oder den Arbeitsmarkt zu belasten oder das Wirtschaftswachstum zu beeinträchtigen, potenziell kurzfristig ein Einsparungsvolumen von 850 Millionen € möglich wäre. Das ist natürlich schon gewaltig.
Der Bundesgesetzgeber, meine Damen und Herren, ist bekanntlich nicht allein auf der Welt, sondern es gibt auch eine EU. Und jetzt wurde, nicht zu Unrecht, vom Europäischen Gerichtshof eingestellt, dass individuelle Daten im Bereich der Landwirtschaft veröffentlicht werden dürfen. Das ist in Ordnung, gehört aber repariert. Selbstverständlich
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