Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 98

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Vielmehr ist zu befürchten, dass aufgrund der strukturellen Schwächen dieser Länder dauerhafte Transfers von den stärkeren Mitgliedstaaten der Eurozone zu leisten sein werden, wenn deren Verbleib in der Währungsunion dauerhaft möglich sein soll. Bin­nen der nächsten Jahre wird die Wahl zwischen einer Transferunion mit Zusatzlasten in Milliardenhöhe für Länder wie Österreich und Deutschland oder eine Re-Dimen­sionierung des gegenwärtigen Euro-Währungsgebiets unausweichlich werden!"

Anstatt grundsätzliche Überlegungen über die Zukunft des Euro anzustellen, macht man sich auf EU-Ebene in Zusammenhang mit Irland bereits über eine Aufstockung des von IWF und der Europäischen Union geschaffenen 750 Milliarden-Euro-Rettungsschirms Gedanken.

Eine solche Aufstockung hätte natürlich - wie die gegenständliche Regierungsvorlage zeigt - massive Auswirkungen auf die nationalen Budgets. So führt die nunmehr zu be­schließende Verachtfachung des Kreditrahmens von 408 Mio. € auf 3,6 Mrd. Euro zu einem Verlust der Gewinnabfuhr der OeNB an den Bund, da die Verzinsung dieser Sonderziehungsrechte zu einem wesentlich geringeren Zinssatz erfolgt als dies bei einer alternativen Veranlagung möglich wäre, derzeit 0,32 zu 1 % somit 0,68 % Diffe­renz.

Die derzeitige Entwicklung im Euro-Raum lässt die Befürchtung zu, dass dieser Kre­ditrahmen innerhalb kurzer Zeit ausgeschöpft werden wird und möglicherweise bald weiter ausgedehnt werden muss.

Im Sinne eines Europas für und nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger, im Sinne der Schaffung eines Europas, in dem jeder Mitgliedstaat entsprechend seinem Wollen und in Abhängigkeit von der Möglichkeit der Erreichung der entsprechenden Ziele und der Erfüllung der notwendigen Vorraussetzungen in der Europäischen Union eingebunden ist, sowie nicht zuletzt im Interesse des Friedensprojektes Europa stellen die unter­fertigten Abgeordneten daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für europäische und internationale An­gelegenheiten werden ersucht, sich auf Europäischer Ebene für die Umsetzung nach­stehender Maßnahmen im Interesse eines auf Frieden und Wohlstand abzielenden Eu­ropas der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen:

Neuverhandlung eines Vertrags für Europa in Hinblick auf eine vollständige institu­tionelle und (kompetenz-) rechtliche Reform der Europäischen Union mit dem Ziel der Schaffung eines Bundes Europäischer Staaten (Kerneuropa der Nettozahler) unter Teilnahme Österreichs

In diesem Vertrag für Europa sind zum einen ein Grundwertekonsens sowie allgemeine Ziele zu verankern und zum anderen Mindeststandards für einzelne Politikbereiche fest­zuschreiben.

Abhängig vom Grad der Erfüllbarkeit dieser Ziele und Mindeststandards ergibt sich für die Mitgliedstaaten eine Zugehörigkeit zum Bund Europäischer Staaten, zum weiteren Kreis jener Länder mit entsprechenden Assoziationsabkommen oder zum äußersten Kreis der Länder mit besonderer Partnerschaft.

Ziel dieses Modulsystems soll es sein, die Länder Europas entsprechend ihrer Stärke einzubinden, dadurch Entscheidungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger Euro­pas zu beschleunigen und damit letztlich den Fortbestand des Friedensprojekts "Euro­pa" zu sichern.

 


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