ser! Man kann in Österreich nicht mit 200 km/h auf Autobahnen herumfahren und es passiert nichts. Ab 180 km/h ist der Führerschein weg. Das ist eine jetzt gültige Regelung, und das ist auch gut so. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Moser: Sonst passiert aber nichts! Es gibt keine weiteren Sanktionen!)
Was wir heute gemeinsam beschließen, betrifft wirklich Extrem-Raser. Es geht nicht darum, dass man einmal vergessen hat, auf den Tacho zu schauen. Es geht darum, dass wir zusätzliche Maßnahmen setzen, auch wenn das zum Glück nur wenige sind, die sich derart verantwortungslos auf Österreichs Straßen bewegen. Wir sagen klar: Je höher die Tempoüberschreitung ist, desto länger muss man rechnen, dass dann auch der Führerschein weg ist. Ich bin, wie gesagt, sehr froh, dass wir diese Maßnahmen setzen.
Eine zweite Maßnahme, die mir ganz besonders wichtig ist, weil das auch etwas mit dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung zu tun hat, haben Sie, Herr Abgeordneter Hagen, angesprochen. Es darf nicht zwei Gruppen von Verkehrsteilnehmern geben, nämlich die Inländer, die zur Verantwortung gezogen werden, und womöglich ausländische Raser, die die Konsequenzen aus ihrem verantwortungslosen Verhalten nicht zu tragen haben. Selbstverständlich haben die auch die Konsequenzen zu tragen, und ausländische Verkehrssünder dürfen der Bestrafung nicht entgehen.
Ich bin daher sehr froh, dass wir das auch im Ausschuss so diskutiert haben, dass wir in Zukunft eben Maßnahmen setzen werden bis hin zu einer Art Beschlagnahmung des Fahrzeugs, bis die Strafe entrichtet ist, damit auch sie zur Verantwortung gezogen werden. Das hat etwas mit Gerechtigkeit zu tun, weil wir keinen Unterschied machen. Wer sich verantwortungslos auf Österreichs Straßen bewegt, wer sich und andere Menschen gefährdet, der ist zur Verantwortung zu ziehen.
Daher werden wir diese Maßnahme treffen, nämlich: Das Fahrzeug wird angehalten, bis die Strafe auf Heller und Pfennig – auch von ausländischen Autofahrern – beglichen ist. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.)
Wir haben schon eine Reihe an Maßnahmen gesetzt, etwa in der Frage der Frontfotografie, damit sich auch ausländische Raser der Verantwortung nicht entziehen können. Mittlerweile sind 90 Radargeräte mit Frontfotografie auf Österreichs Straßen installiert.
Wir haben die Bagatellgrenze auf 70 € angehoben, damit wir auch – sozusagen – im Ausland die Verfolgung vornehmen können. Ich werde übermorgen in Brüssel beim Verkehrsministerrat sein, und wir werden dort – ich habe in den letzten Monaten intensive Verhandlungen geführt – ein Abkommen unterzeichnen, damit wir diesen Halter- und Fahrzeugdatenaustausch mit den anderen Mitgliedstaaten vornehmen können. Es wird ein Übereinkommen über EUCARIS sein. Damit wird es die Möglichkeit geben, dass es automatisch zu diesem Datenaustausch kommt, ohne Einzelverträge, bilaterale Abkommen, ohne dass das, was Sie sagen, geschieht, dass der eine Staat zwar die Daten dem anderen bekannt gibt, aber die anderen Länder diese Daten schuldig bleiben. Ich hoffe, dass wir das am Donnerstag beim Verkehrsministerrat auf der Ebene der Europäischen Union auch so beschließen werden. Ich habe mich sehr engagiert, dass es zu diesem internationalen europäischen Datenaustausch über Verkehrssünder kommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend noch zum Verkehrssicherheitspaket, zu den wirklich guten Grundsteinen, die wir gelegt haben. Vielleicht zeigt es die Diskussion ein bisschen: Frau Kollegin Moser ist für Tempo 100 auf Autobahnen, Herr Abgeordneter Hagen ist für Tempo 160 auf Autobahnen. Ich glaube, mit Tempo 130 sind wir ganz gut gefahren (Beifall bei der SPÖ), und mit den Paketen, die wir gemeinsam beschlossen haben, liegen wir ganz gut. (Abg. Dr. Moser: Die fahren ja alle schneller! Die fahren ja alle schneller!)
Abschließend, weil mir das auch noch wichtig ist, zu den Blaulichtorganisationen. Ich freue mich, dass wir heute eine Novelle des Führerscheingesetzes im Hohen Haus be-
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