Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 121

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schließen können. Ich freue mich auch deshalb, weil viele Abgeordnete aller politi­schen Parteien mir berichtet haben, welche Probleme sich für die Hilfsorganisationen oft ergeben haben, dass die Ausrüstung zum Glück immer besser wird – bei der Feuer­wehr, bei der Rettung, bei der Cobra, in diesen Bereichen werden wir das machen. Die Ausrüstung wird besser, den Menschen kann schneller geholfen werden, aber gleich­zeitig wird sie schwerer, und es wird damit immer schwieriger, Lenker für diese Fahr­zeuge zu finden, wenn sie über 3,5 Tonnen haben.

Dieses Problem werden wir heute beseitigen und gemeinsam beschließen, dass Fahr­zeuge bis 5,5 Tonnen – natürlich mit gewissen Ausbildungskriterien – von Mitgliedern von Blaulichtorganisationen gelenkt werden dürfen – ob das die Freiwillige Feuerwehr, das Rote Kreuz, oder der Arbeiter-Samariter-Bund sind –, die dafür sorgen werden, dass den Menschen, die Hilfe brauchen, diese Hilfe noch schneller zukommt.

Wie gesagt: Ich bedanke mich bei allen, die sich dafür engagiert haben, dass wir das heute beschließen können. Ich finde, das Schöne dabei ist, dass wir jenen Organisa­tionen, in denen viele Menschen tagtäglich anderen ihre Hilfe zur Verfügung stellen, mit diesem Gesetz heute auch Hilfeleistung geben können. Alles Gute und herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Lohfeyer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.43.55

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätz­te Zuhörerinnen und Zuhörer, vor allem von den Blaulichtorganisationen! Ich möchte nochmals auf einige Punkte dieses Bundesgesetzes eingehen, mit dem wir heute die Straßenverkehrsordnung, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrgesetz ändern wer­den – wichtige Änderungen, wie ich meine, die der Verkehrssicherheit und mehr Kontrol­le dienen werden und die bereits von der Ministerin angesprochene positive Bilanz hof­fentlich fortsetzen können.

Die Novelle des Führerscheingesetzes bezüglich der Maßnahmen gegen Schnellfahrer in Form von Führerscheinentzug – gestaffelt bis zu sechs Monaten – wurde ja bereits ausführlich erläutert. Zu viele Menschen verunglücken bei Unfällen, für die Rasen die Ursache ist. Das betrifft insgesamt fast ein Drittel aller Verkehrstoten pro Jahr, leider in großem Ausmaß auch junge Leute, vor allem in der ländlichen Region. (Abg. Dr. Mo­ser: Darum müssen wir mehr machen!) Entsprechende Konsequenzen sind zu begrü­ßen und werden in dieser Novelle verankert.

Es gibt auch einen Entschließungsantrag, in dem das Ministerium aufgefordert wird, zu prüfen, ob durch eine freiwillige Ableistung von sozialen Diensten die Dauer des Führer­scheinentzugs verkürzt werden soll.

Auch sehr schnell, aber im Sinne der schnellstmöglichen Hilfe, wirkt sich die schon er­wähnte Änderung im Führerscheingesetz aus, die den sogenannten Blaulichtführer­schein betrifft. Dieser ermöglicht das Lenken von Fahrzeugen der Einsatzkräfte bis zu einem Gesamtgewicht von 5,5 Tonnen mit Führerschein B bei zusätzlicher theoreti­scher und praktischer Ausbildung.

So wird verhindert, dass es zu Engpässen bei Einsatzfahrten kommt, vor allem in länd­lichen Gebieten. Es wurde schon angesprochen, dass damit der Forderung der Feuer­wehren vor allem auch in vielen Landgemeinden entsprochen wird, in denen viele Mit­glieder den Führerschein B besitzen, aber keine C-Lenkerberechtigung.

Ebenso wird eine entsprechende Regelung es möglich machen, dass die Einsatzorga­nisationen die Kandidaten mit dem Führerschein B auf Straßen des öffentlichen Ver-


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