kehrs ausbilden und diese praktischen Schulfahrten im Rahmen gesetzlicher Vorschriften eben selber durchführen können.
Sehr geehrte Damen und Herren, nun zu den Änderungen der Straßenverkehrsordnung: Es wird eine Konkretisierung des Wochenendfahrverbots geben. Eine nach deutschem Vorbild geschaffene Liste wird mehr Rechtssicherheit bringen, welche Lebensmittel am Wochenende transportiert werden dürfen und welche nicht. Ausnahmen werden konkretisiert.
Das ist zu befürworten, weil dadurch verhindert wird, dass durch ungenaue Bezeichnungen mehr Lkw-Fahrten durchgeführt werden, als notwendig wären. Es wird der weitreichende Begriff „leicht verderbliche Lebensmittel“ nun konkret im Gesetz verankert, dass eben Wochenendfahrten nur zur Beförderung von, zum Beispiel, frischem Obst und Gemüse, frischer Milch, Fleisch und Fisch dienen. Zubringerfahrten und Leerstrecken sind gleichermaßen genau zu dokumentieren.
Außerdem neu geregelt wird, dass es für Taxis künftig zulässig ist, im 5-Meter-Kreuzungsbereich kurz anzuhalten – vorausgesetzt, dass die Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen gewahrt bleibt. So kann es insbesondere in Ballungsräumen mit wenigen Abstellplätzen für Menschen mit Handicap oder für kranke und alte Menschen sehr wohl eine Erleichterung sein, wenn das Taxi nicht erst 100 Meter weiter entfernt halten darf, oder nicht in zweiter Spur halten muss, weil keine Haltemöglichkeiten gegeben sind. Auch für Menschen mit schwerem Gepäck ist dies eine Erleichterung. Das wurde von Taxifahrern ja immer schon praktiziert, ohne dass das eben gesetzlich korrekt war.
Eine weitere begrüßenswerte Gesetzesänderung betrifft die Mitbenützung der Lichtsignalampeln von Taxis auf Busspuren.
Die Ministerin hat auch die Novellierung des Kraftfahrgesetzes 1967 schon erwähnt, die eine Lösung für das Problem der ausländischen Verkehrssünder und deren Strafverfolgung bringen kann. Der Beitritt zur Europäischen Fahrzeug- und Halterdatenbank EUCARIS, den das Verkehrsministerium anstrebt, soll einen direkten gegenseitigen Datenaustausch zwischen den zentralen Fahrzeug- und Führerscheinregistern der beteiligten Staaten möglich machen.
Im Innenministerium sollen die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, und das BMVIT wird entsprechende Verträge mit EUCARIS-Mitgliedstaaten abschließen. Nur Staaten, die auch österreichischen Behörden solche Abfragen und Zugriffe ermöglichen, sollen dann auch entsprechende Auskünfte erhalten.
Das sind, wie ich meine, wichtige Veränderungen zu mehr Verkehrssicherheit und mehr Kontrolle. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Peter Haubner.)
14.48
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.49
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Stichwort Feuerwehrführerschein, Blaulichtorganisationen: Ich kann trotzdem – obwohl mein oberster Kommandant aus Niederösterreich da ist – hier mein freies Mandat ausüben.
Trotz langjähriger Forderungen, Pressemitteilungen oder Ähnlichem bedarf es offensichtlich eines Katalysators, so auch in der Frage des Feuerwehrführerscheins. Die APA oder sonstige Tageszeitungen sind nicht das geeignete Instrument, um ein Gesetz zu machen. Ein Gesetz wird hier im Parlament gemacht, und daher – da ich so etwas nicht vorgefunden habe – hat die freiheitliche Fraktion am 23. September 2009 einen entspre-
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