Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 123

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chenden Gesetzesvorschlag, einen entsprechenden Entschließungsantrag betreffend Feu­erwehrführerschein eingebracht. (Beifall bei der FPÖ.)

Just vor der Ausschusssitzung am 1. Juni hat dann die Frau Bundesministerin dan­kenswerterweise das grüne Licht gegeben, dass tatsächlich eine solche Einigung kom­men soll. Jetzt, am 30. November 2010, ist es in der Beschlussfassung so weit.

Es geht nicht nur um die Frage der besseren Ausrüstung, sondern auch um die Frage der Rechtssicherheit. Was würde passieren, wenn tatsächlich ein – unter Umständen aufgrund der Personen beziehungsweise auch der Ausrüstung – überladenes Feuer­wehrfahrzeug einen Unfall hätte, und im Rahmen eines Gutachtens bei der Unfallre­konstruktion herauskäme, dass dieses Fahrzeug zu schwer war und der Lenker nicht die entsprechende Berechtigung hatte. In dieser Grauzone hat man sich oft bewegt, und Gott sei Dank ist nichts passiert. Aber was würde passieren, wenn aufgrund eines solchen Umstandes eine Haftpflichtversicherung aussteigen würde? Das wollen wir uns nicht ausmalen.

Daher: Danke für diese Regelung, die von allen Parteien getragen wird. Ich möchte hier an dieser Stelle noch einmal anfügen: Die Rechtssicherheit hinsichtlich der Feuer­wehrärzte ist nach wie vor nicht geklärt. (Beifall bei der FPÖ.)

14.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Haubner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.51.11

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Wir haben schon gehört, dass wir heute den Feuerwehrführerschein und natürlich auch – in Bezug auf die Raserproblematik – das Raserpaket mit diesen Ge­setzesvorlagen beschließen werden.

Es ist natürlich auch so, dass dieses Paket für die Wirtschaft Erleichterungen vorsieht. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt für uns, weil die Transportwirtschaft ein äußerst wichtiger Wirtschaftsfaktor ist. Wenn man in Betracht zieht, dass es ungefähr 18 000 Un­ternehmerinnen und Unternehmer in Österreich gibt, die in der Transportwirtschaft tätig sind und über 200 000 Menschen beschäftigen, dann ist es wichtig, dass wir ihnen ei­nerseits die Möglichkeit geben, dass sie das, was wir täglich brauchen, auch rechtzeitig bringen, und dass wir ihnen andererseits auch die notwendige Rechtssicherheit dafür geben, dass sie die Waren transportieren können.

Es ist beachtlich. Wenn auf Österreichs Straßen zirka 370 000 Tonnen jährlich trans­portiert werden, dann ist es nur gut und recht, dass wir hier auch die Rahmenbedin­gungen dementsprechend verbessern.

Bis jetzt war es ja der Fall, dass man aus dem Verkehr gezogen worden ist, wenn man drei Büschel Basilikum im Anhänger hatte. Deshalb bietet diese Liste, die wir jetzt nach deutschem Vorbild – wie schon erwähnt wurde – auflegen, Rechtssicherheit – einer­seits für die Transportwirtschaft, andererseits auch für die Kontrolleure. Ich bin sehr froh – und ich weiß auch, dass die Lebensmittelbranche sehr froh ist –, dass wir hier eine derartige Lösung, einerseits für die Transportwirtschaft und andererseits natürlich auch für den Handel in Österreich, bereitstellen können.

Das Zweite, das natürlich auch sehr erfreulich ist – auch für die Wirtschaft – in Bezug auf die Problematik in der Taxibranche, ist, dass jetzt die Taxis auch im Kreuzungsbe­reich halten können. Ich denke, das sind zwei Maßnahmen, die nach einem gewissen Diskussionsbedarf von beiden Seiten Zustimmung gefunden haben. In dieser Hinsicht,


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