Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 127

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mal die Verkehrssicherheit im Form der Ausstattung der Fahrzeuge. Es gab in diesem Bereich in den letzten 10 Jahren ja neueste technische Entwicklungen, die sicherlich da­zu beigetragen haben, dass die Unfälle nicht mehr so schwer sind und es vielleicht nicht so oft zu Todesfällen kommt.

Was mich natürlich als Feuerwehrmann und als Ortsstellenleiter des Roten Kreuzes be­sonders freut, ist, dass es nunmehr so weit ist, dass wir Rahmenbedingungen für unse­re Einsatzkräfte schaffen können. Ich meine, dass auch die Ausstattung der Einsatz­fahrzeuge einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, dass es ein Minus bei der Anzahl der Verkehrstoten gibt. Bessere Ausstattung heißt raschere Hilfe vor Ort. Für die Ein­satzkräfte bedeutet es eine gewisse Erleichterung, nicht immer im Hinterkopf zu haben, dass man nicht berechtigt ist, das Fahrzeug zu lenken, wenn eine Person mehr drinnen ist. Das ist, glaube ich, keine gute Voraussetzung für Einsatzkräfte. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich freue mich, dass auch die Schulung, die Prüfung und die Bestätigung der Eignung über die Einsatzkräfte durchgeführt wird.

Es freut mich, dass dieses Thema im Ausschuss fast einstimmig behandelt wurde, der FPÖ-Antrag des Herrn Abgeordneten Rosenkranz mitverhandelt werden konnte und wir durch eine Ausschussfeststellung auch die Schulungsfahrten auf öffentlichen Ver­kehrsflächen ermöglicht haben.

In diesem Sinne danke ich für die Einstimmigkeit – für unsere Einsatzorganisationen, für unsere Feuerwehren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dolinschek ist der Nächste, dem ich das Wort erteile. – Bitte.

 


15.06.05

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Frau Bundesminister! Ich habe Ihre Ausführungen, was die Straf­verfolgung von ausländischen Verkehrsteilnehmern betrifft, die unsere Verkehrslimits nicht einhalten, sehr wohlwollend vernommen. Es ist für keinen österreichischen Ver­kehrsteilnehmer nachvollziehbar, dass die Daten ausgefolgt werden, wenn man selbst in benachbarten Ländern unterwegs ist und Geschwindigkeitsüberschreitungen tätigt, dass das aber umgekehrt auch seitens der Länder der Europäischen Union nicht auf Ge­genseitigkeit basiert. Das versteht niemand.

Deshalb muss ich auch sagen, dass es wichtig ist, dass wir in dieser Hinsicht das Gleich­heitsprinzip haben und auch zu Maßnahmen greifen, wenn ausländische Verkehrsteil­nehmer, die auf österreichischen Autobahnen unterwegs sind, glauben, dass sie sie als Rennbahn benützen können. Dass man dann auch drastische Maßnahmen bis hin zum Führerscheinentzug und zum Entzug des Kfz ergreifen kann, habe ich sehr wohlwollend bemerkt. (Beifall beim BZÖ.)

Es ist natürlich auch so, dass jeden österreichischen Verkehrsteilnehmer, der viel auf den Straßen unterwegs ist, der sogenannte Föderalismus beim österreichischen Straf­rahmen ärgert. In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Maßnahmen bei bis zu 20 km/h Geschwindigkeitsübertretung. In Oberösterreich werden zum Beispiel bei einer Anonymverfügung 29 € eingehoben, in Vorarlberg 60, und dazwischen pendelt sich die Höhe in anderen Bundesländern ein. Sie können geringfügige Übertretungen mit 12 km/h, 14 km/h oder 15 km/h haben und bezahlen 40, 45, 50 oder 60 €. Das versteht keiner. Es müsste in diesem Bereich einen bundesweit einheitlichen Strafenkatalog statt des Fö­deralismus geben. Das versteht keiner. (Beifall beim BZÖ.)

Was die Tempolimits betrifft, muss ich sagen, dass wir eine Geschwindigkeitsflexibili­sierung brauchen, Kollege Hagen hat das schon ausreichend erläutert. Es ist ein Unter-


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