Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 144

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stellungen bekommen haben mit zwei, drei lapidaren Sätzen, die sie nicht verstehen konnten. Das ist jetzt anders.

Was ich aber nicht verstehe, ist, dass Sie im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes jene Opfer, die Fortführungsanträge stellen, bestrafen wollen, indem Sie für den Fall der Ab­lehnung des Fortführungsantrages 90 € Gebühr verrechnen. Darüber werden wir reden müssen, denn das halte ich für eine falsche Maßnahme. Wir werden uns ja dem Bud­getbegleitgesetz in den nächsten Wochen zuwenden.

Gut finde ich auch, dass jetzt in Glamourfällen der Rechtsschutzbeauftragte Fortfüh­rungsanträge stellen kann. All das sorgt für mehr Transparenz und mehr Vertrauen. Wir hätten das schon früher gebraucht, das hätte Ihnen wahrscheinlich den einen oder anderen weniger gestörten Urlaub gebracht. Wir wissen ja, den einen oder anderen Ur­laub haben Sie wegen justizpolitischer Debatten abbrechen müssen.

Auch die Schaffung der zentralen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft halte ich für richtig. Wir schaffen damit eine schlagkräftige, hochspezialisierte Behörde. Das wird mit Sicherheit zu mehr Effizienz und zu mehr Qualität bei der Verfolgung von Wirt­schaftsdelikten führen. Man erweist aber dem besten und richtigsten Anliegen einen schlechten Dienst, wenn man die Betroffenen nicht einbindet.

Am 22. Oktober habe ich ein Schreiben vom Präsidenten der Staatsanwälte erhalten, von Mag. Jarosch, wo er Folgendes schreibt:

Mit großem Befremden mussten wir, die österreichischen Staatsanwältinnen und Staats­anwälte, zur Kenntnis nehmen, dass der Ministerrat eine Regierungsvorlage zur Schaf­fung einer zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschafts- und Korrup­tionsstrafsachen dem Nationalrat vorlegte. Diese Information erhielten wir, ohne zuvor in irgendwelche Gespräche eingebunden worden zu sein, aus dem Radio. – Zitatende.

Das halte ich nicht nur für einen schlechten Stil, sondern das schafft natürlich auch bö­ses Blut in der Sache.

Worauf spielt Jarosch an? – Im Ministerialentwurf war vorgesehen, dass es vier Kom­petenzzentren gibt und dass die Strafsachen dann an den Landesgerichten verhandelt werden. Ganz knapp, bevor das in den Ministerrat gekommen ist, war plötzlich alles anders: Es gibt eine zentrale Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, und es wird alles am Landesgericht Wien verhandelt. Das haben wir dann im Justizausschuss diskutiert. Da hat es offensichtlich dann massiven Protest gegeben.

Alle Landesgerichtspräsidenten haben gesagt: Nein, wir wollen nicht, dass das von den Landesgerichten abgezogen wird! – Bis zum Justizausschuss war das egal. Gestern hat der Präsident des Landesgerichtes Wien Forsthuber gesagt: Wir Wiener wollen ja eigentlich gar nicht, dass alles in Wien verhandelt wird!

Heute kommt der Abänderungsantrag: Alles wieder retour. Verhandelt wird nicht alles in Wien, sondern es soll wieder an den Landesgerichten in den Bundesländern verhan­delt werden.

Sachlich kann man das alles diskutieren, aber die Vorgangsweise ist schlicht unpro­fessionell. Diesen Vorwurf kann ich nicht ersparen. Da ist keine klare Linie erkennbar: Einmal alles in den Ländern, einmal alles im Wiener Landesgericht. Das stärkt nicht gerade das Vertrauen in die legistische Planung Ihrerseits, Frau Justizministerin! (Bei­fall bei den Grünen.)

Nicht viel anders ist es beim Thema „Terrorcamps“. Wir behandeln ja heute ein Paket zum Thema Wirtschaftskriminalität. Und ein kleiner Paragraph behandelt die Frage der Strafbarkeit von Terrorcamps. In der Sache kann man wiederum darüber diskutie-


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