Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 143

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trag, ein sehr guter Antrag, abgelehnt wurde. Bei den Grünen kann ich es nachvollzie­hen, weniger nachvollziehen kann ich es bei ÖVP und SPÖ, weil ihre Vorfeldorganisa­tionen im Bereich der Personalvertretung vor den Personalvertretungswahlen etwas ganz Ähnliches fordern. Deshalb verstehe ich es nicht, dass diese Stimmen der Perso­nalvertretung nicht bis zu den Abgeordneten im Parlament durchdringen und man die­sen eigentlich sehr guten Antrag ablehnt. Ich kann es nur dann nachvollziehen, wenn man sagt, Oppositionsanträge, egal, wie gut sie sind, werden grundsätzlich überhaupt ab­gelehnt.

Um auf den Inhalt zu sprechen zu kommen: Exekutivbeamte, Polizisten, Justizwache­beamte sind natürlich immer besonders gefährdet, durch diverse Unterstellungen und unwahre Behauptungen in Misskredit gebracht zu werden. Das kann sowohl strafrecht­liche Konsequenzen nach sich ziehen wie auch das Ansehen des jeweiligen Beamten, der seine Pflicht erfüllt, nachhaltig schädigen.

Nur ein kurzes Beispiel noch zum Abschluss: Ich habe mir hier einen Bericht aus der „Kleinen Zeitung“ vom 26. November 2010 herausgefischt: Häftling verletzt – jetzt er­mittelt der Staatsanwalt.

Da kam es zu einer ganz ähnlichen Sache: Eine Krankenschwester, die einen Häftling medizinisch versorgt hat, wurde von diesem mit einem medizinischen Gerät attackiert. Die Justizwachebeamten sind daraufhin der Krankenschwester zu Hilfe geeilt und ha­ben den Häftling überwältigt. Was war dann die Folge? Der Häftling hat behauptet, es handle sich um überschreitende Nothilfe.

Ich denke, das ist sicherlich ein ganz schlechtes Zeichen und geht vor allem komplett in die falsche Richtung. Deshalb würde ich es gut finden, wenn die Regierungsparteien das noch einmal überdenken würden und sich hier nicht nur mit Dank und Anerken­nung am Rednerpult, sondern auch mit Taten, das heißt mit Zustimmung zu diversen gu­ten Oppositionsanträgen, hinter die Exekutive stellen würden.

Ich bitte daher, das noch einmal zu überdenken und diesem Antrag des Abgeordneten Herbert zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. – Bitte.

 


15.56.40

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Vor uns liegt ein längst überfälliges Paket. Ich erinnere, für das Aufschnüren der stren­gen Antikorruptionsbestimmungen haben Sie, Frau Justizministerin, gerade drei Mona­te nach Ihrer Angelobung gebraucht – für die Umsetzung der Kronzeugenregelung 18 Mo­nate. Es ist schade, dass es erst eine öffentliche Missstandsdebatte gebraucht hat, da­mit der notwendige Druck entstanden ist, hier Änderungen vorzunehmen. Das ändert aber nichts daran, dass das Paket insgesamt ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Die Kronzeugenregelung ist international ein Erfolg, sie ist im Kartellrecht ein Erfolg. Wenn man hört, dass im Kartellrecht 80 Prozent der Fälle über die Kronzeugenrege­lung aufgegriffen werden konnten, dann spricht das eine klare Sprache. Das ist der Schlüssel, um korrupte Systeme aufzubrechen, und daher, glaube ich, ist auch die Kon­sequenz der Straffreiheit gerechtfertigt.

Ebenfalls sehr gut finde ich die Tatsache, dass jetzt die Staatsanwaltschaften bei Ein­stellung von Strafverfahren gegenüber den Opfern begründungspflichtig werden, sofern sie das beantragen. Das ist im Sinne der Effizienz auch in Ordnung, dass da ein eigener Antrag notwendig ist. Diese Maßnahme ist deswegen notwendig, weil bisher Opfer Ein-


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