„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der Komplexität der Tathandlungen des Sozialbetruges und der Anzahl an Verfahren wegen solcher Straftaten eine Annäherung der prozessualen Vorschriften an die Vorgaben des strafrechtlichen Kompetenzpakets sinnvoll erscheint.“
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Ich nehme an, dass dadurch das, was wir derzeit noch offen haben, dann auch geschlossen werden kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.53
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ebenfalls ausreichend unterstützt, steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekämpfung des Sozialbetrugs und strafrechtliches Kompetenzpaket
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses (1009 d.B.) über die Regierungsvorlage (918 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp)
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass eine effiziente Verfolgung des Sozialbetrugs auf Grund komplexer Sachverhalte auf Schwierigkeiten stößt und besondere Erfahrungen oder Sachkunde erfordert. Im Hinblick darauf sollten weitere Überlegungen angestellt werden, inwieweit diese Probleme durch Regelungen im Sinn der strafrechtlichen Kompetenzpakets gelöst werden können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der Komplexität der Tathandlungen des Sozialbetruges und der Anzahl an Verfahren wegen solcher Straftaten eine Annäherung der prozessualen Vorschriften an die Vorgaben des strafrechtlichen Kompetenzpakets sinnvoll erscheint.“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.
15.53
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz auf den Antrag, der im Ausschuss abgelehnt wurde, negativ behandelt wurde, des Abgeordneten Werner Herbert, 539/A, eingehen, weil ich es einfach nicht nachvollziehen kann, warum dieser An-
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