ren. Aber, erstens: Es hat nichts mit Wirtschaftskriminalität zu tun. Gut, rein formal kann man das machen. Es handelt sich ums Strafgesetzbuch. Nur: Die Vorgangsweise ist wiederum unprofessionell.
Es gibt ein Paket von Ihnen: Das ist das Terrorismuspräventionsgesetz, und es gibt bereits eine Fülle an bestehenden Strafbestimmungen bezüglich krimineller Organisation, terroristischer Vereinigung. Es wäre längst an der Zeit gewesen, sich alle diese Paragraphen anzuschauen, sie sich auch dahingehend anzuschauen, wo es Fehlentwicklungen gibt. Ich sage nur Stichwort: § 278a, § 278b, also „Kriminelle Organisation“ – das ist der berühmte „Tierschützer-Paragraph“ –, aber auch „Terroristische Vereinigung“. Es hat ja auch die Anwendung dieses Paragraphen in bestimmten Strafverfahren gegeben.
Es wäre höchst an der Zeit gewesen, zu sagen: Ja, da gibt es unterschiedlichste Paragraphen! Es gibt einen Änderungsbedarf, das ist bei den Terrorcamps! Schauen wir uns das mit Expertinnen und Experten an! Schauen wir, dass wir bestehende Paragraphen missbrauchssicher machen! – Dann kann man eventuelle legistische Lücken noch füllen.
Dieser Debatte wollte man sich nicht stellen. Daher hat man über einen Abänderungsantrag die Strafbarkeit von Terrorcamps beim Gesetzesantrag zum Thema „Wirtschaftskriminalität“ angehängt.
Unsere Zustimmung gibt es dafür nicht. Wir stimmen keinem weiteren Terrorcamp-Paragraphen oder anderem Paragraphen zu, solange Sie sich nicht der Debatte um bestehende Missbrauchsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der „Terroristischen Vereinigung“ und der „Kriminellen Organisation“ stellen.
Daher werden wir heute eine getrennte Abstimmung zu Art. 1 Z 10 verlangen. Wir werden dem Antrag bezüglich Terrorcamps in zweiter Lesung nicht zustimmen – nicht deswegen, weil wir nicht grundsätzlich diskussionsbereit sind, sondern deshalb, weil wir wollen, dass diese Strafbestimmungen aus einem Guss gemacht werden.
Da muss ich auch die FPÖ und die SPÖ ansprechen. Die FPÖ und die SPÖ haben sich beide kritisch zum Terrorismuspräventionsgesetz geäußert. Das ist sehr hilfreich gewesen, und das spricht auch durchaus für die rechtstaatliche Sensibilität dieser Parteien in diesem sehr sensiblen Bereich. Auch da ist durchaus erkannt worden, dass die Gefahr besteht, dass man vorgibt, dass der Österreicher und die Österreicherin die bestbewachtesten BürgerInnen sind, aber tatsächlich zu den bestüberwachtesten BürgerInnen werden.
Was ich aber nicht verstehe, ist, warum man sich darauf einlässt, dass man einen Teil, nämlich die Terrorcamps, herausschält. Die ÖVP ist eine Partei der harten Verhandlungen. Sie versteht nur eines: Sie will etwas, und dafür gibt sie etwas! Die Geschichte schaut so aus: Die ÖVP will die Terrorcamps und bekommt sie und muss nichts geben. Wer glaubt, dass man in anderen Bereichen noch jeweils zu Reformen kommt, der träumt. Dafür versteht die ÖVP das politische Geschäft – unter Anführungszeichen – „viel zu gut“. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
16.04
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.05
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wissen Sie, was Long and Short Butterfly Spread Options sind? Wissen Sie, was eine Plain Vanilla Option ist oder eventuell ein Split Capital Investment Trust? – All das sind genau diese Dinge, um die es in die-
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