Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 146

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sen großen komplexen Wirtschaftsverfahren geht. Ein Staatsanwalt sieht sich heutzu­tage in derartigen Verfahren einer Armada von hochspezialisierten Rechtsanwälten ge­genüber. Das schafft ein Ungleichgewicht, und das soll sich jetzt ändern.

Das soll sich ändern durch die sogenannte WKStA, die Wirtschafts- und Korruptions­staatsanwaltschaft. Das bedeutet bessere Ausbildung mit Praxisbezug. Das bedeutet Teambildung. Das bedeutet den Zukauf von Know-how und auch die Spezialisierung darauf, kriminell erworbenes Vermögen aufzustöbern und sicherzustellen. Denn: Ver­brechen darf sich nicht lohnen.

Das Ganze soll dort stattfinden, wo es bereits eine Infrastruktur gibt. Vor allem ist es sehr wichtig, dass das Ganze bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft abgehandelt wird, denn zwischen Korruption und der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität lässt sich oft nicht so genau unterscheiden. Die Abgrenzung ist sehr, sehr schwierig. Deshalb soll das an einer zentralen Stelle geschehen.

Übrigens, zur Vorgangsweise: Das Ganze war ein Ergebnis eines Begutachtungsver­fahrens. Es wurden alle eingebunden, auch die Staatsanwälte. Wenn der Herr Jarosch nicht zur Besprechung kommt, kann ich auch nichts dafür.

Aber es soll nicht nur mehr Kompetenz beschlossen werden, sehr geehrte Damen und Herren, auch mehr Transparenz soll beschlossen werden, denn Transparenz schafft Ver­trauen.

Wie Sie wissen, gab es vor einiger Zeit die große Vorverfahrensreform. Die Funktion der Staatsanwälte hat sich massiv verändert. Sie sind jetzt die Herren/die Frauen sozu­sagen des Ermittlungsverfahrens. Staatsanwaltschaftliche Entscheidungen sind grund­sätzlich nicht öffentlich. Das ist ein Nährboden für Verschwörungstheorien und für Miss­verständnisse. Auch das soll sich jetzt ändern.

Vor allem Einstellungsentscheidungen in Verfahren, die von besonders öffentlichem In­teresse sind, sollen nunmehr im Internet veröffentlicht werden. Auch Opfer sollen jetzt besser erfahren, warum ein Verfahren gegen einen Verdächtigen eingestellt wurde. Und die Position des Rechtsschutzbeauftragten soll gestärkt werden.

Aber nicht nur Kompetenz und Transparenz sind sehr wichtig für den Rechtsstaat, auch geeignete moderne Instrumente sind wichtig. Hier kommen wir zur Kronzeugenrege­lung. Vor allem im Bereich der Korruption und Wirtschaftskriminalität sind die Täter be­sonders konspirativ. Es gilt, verbrecherische Strukturen aufzubrechen. Die Kronzeugen­regelung wird uns dabei helfen. Im Kartellrecht sind es sogar 90 Prozent der Fälle, die durch die Kronzeugenregelung aufgedeckt werden. Sie war dort also wirklich ein großer Erfolg.

Ich bin auch sehr froh darüber, dass in diesem Paket die Bestimmungen gegen Terror­camps mit beschlossen werden. Sehr geehrte Damen und Herren, in Zeiten wie diesen ist es einfach notwendig, derartige Bestimmungen zu machen. Ich meine, die Terrorge­fahr ist allgegenwärtig. Ich glaube, es wird wohl von niemanden hier bestritten, dass die Terrorgefahr ernst zu nehmen ist.

Es ist ein sehr wichtiges Paket, das heute hier beschlossen wird. Ich bin überzeugt da­von, dass durch mehr Transparenz, durch mehr Kompetenz und durch bessere Instru­mente das Vertrauen in die Justiz noch mehr gesteigert wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 


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