16.09
Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Justizministerin! Da auch die Justiz ihren Beitrag zum Sparpaket des Bundes leisten muss, wenngleich wir wissen, dass das sicherlich einer jener Bereiche ist, wo am falschen Platz gespart wird – das Personal ist angesprochen worden –, möchte ich auf den Aspekt zu sprechen kommen, dass sich neben den zweifellos positiven Aspekten des strafrechtlichen Kompetenzzentrums in Wien auch ein negativer Aspekt versteckt, nämlich dass damit verbunden in Wirklichkeit eine Abwertung der regionalen Gerichtsstandorte in den Bundesländern betroffen ist.
Sie haben von dem Begutachtungsverfahren gesprochen, in das alle im Vorfeld eingebunden gewesen sind. Wir haben Ende Oktober, als die Begutachtungsfrist zu Ende gegangen ist, einen Antrag hier im Hohen Haus eingebracht, der sich insbesondere auf die geplanten Wirtschaftskompetenzzentren im Zuge des „Strafrechtlichen Kompetenzpaketes“ bezogen hat. Hier hat es, wie Sie wissen, Pläne gegeben, dass im Zuge oder mit Vorgabe der Effizienzsteigerung Wirtschaftsverfahren ab einer Höhe von 5 Millionen € nur mehr an vier Standorten in Österreich abgehandelt werden sollten.
Wir haben deshalb diesen Antrag auch in dem Hinblick eingebracht, dass es nicht zu einer Zwei-Klassen-Justiz kommen darf und dass auch die Bedeutung der regionalen Gerichtsstandorte nicht vermindert werden soll, im Gleichklang natürlich die Verfahren dadurch auch verteuert werden würden.
Wenn man nun das Gesetz, das wir heute hier beschließen, ansieht, dann schaffen wir – und das ist der positive Aspekt – zwar eine zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption hier zentriert und mit Sitz in Wien.
Was ich nicht verstehe – und das war auch der Grund unseres Antrages –, ist, dass aber auch die Zuständigkeit der Gerichte für die Behandlung dieser Fälle in Wien zentriert wird. Es heißt in § 32a, „Zuständigkeit für Wirtschaftsstrafsachen und Korruption“:
„Den beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingerichteten besonderen Gerichtsabteilungen“ „obliegt für das gesamte Bundesgebiet die Führung des Hauptverfahrens auf Grund von Anklagen“, wie ich sie bereits zitiert habe.
Das heißt nichts anderes, als dass es zu einer massiven Abwertung der Landesgerichte kommen wird, damit verbunden natürlich auch ... (Abg. Scheibner: Ihre Fraktion hat den Antrag abgelehnt!) – Ja, Kollege Scheibner, wie wir wissen, war ich zu diesem Zeitpunkt noch freier Abgeordneter, habe auch keine Möglichkeit gehabt, im Ausschuss das zu tun. Deshalb verweise ich jetzt noch einmal darauf, dass wirklich eine versteckte Abwertung und Einsparung dieses Standortes damit auch beinhaltet ist.
Ich bitte Sie, Frau Justizministerin, darauf Rücksicht zu nehmen und vielleicht doch zu überlegen, ob diese Verfahren nicht auch im regionalen Bereich abgehandelt werden können. (Beifall bei der FPÖ.)
16.13
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte.
16.13
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Zu meinem Vorredner: Das versteht ja überhaupt keiner mehr! Man schafft ein Kompetenzzentrum, weil man weiß, dass sehr komplexe wirtschaftliche Verfahren derzeit nicht mit der notwendigen Effizienz verfolgt werden können. Wir wissen, dass sehr spezialisierte Anwaltskanzleien einer Justiz gegenüberstehen, für die vielfach erst jetzt mit diesem Gesetz die notwendige Ausbildung und umfassende Sachkompetenz künftig sichergestellt werden kann. Es geht dabei um eine Spezialisierung. Damit ist überhaupt
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