die Terrorcamps überhaupt nicht, aber unsere Kritik ist die, dass es hier eine ganze Anzahl von Paragraphen gibt, die sich eben mit kriminellen Organisationen beschäftigen – der „Tierschützerparagraph“ 278a, § 278b –, die bereits in Anwendung stehen, wo es massive Kritik auch aus ExpertInnenreihen gibt, die dahin geht, dass die Anwendung sehr fragwürdig ist und Missbrauch Tür und Tor geöffnet sind.
Wir kritisieren, dass die Justizministerin vor einem Jahr eben ihr Terrorismuspräventionspaket vorgestellt hat, dass es hier massiven Widerstand gab, dass sie dann zurückgefahren ist mit ihrem Elan und jetzt einen Punkt herausgreift und diesen in Form eines Abänderungsantrags einfädelt und hier beschließen lässt, während über all die anderen Punkte, wo dringender Diskussionsbedarf unter Einbeziehung der ExpertInnen wäre, keine Diskussion stattfindet. Dagegen verwahren wir uns, und das ist unser Kritikpunkt, dass man sich hier nicht der Gesamtfrage annimmt, dass man hier nicht eine Gesamtdiskussion abführt, sondern einen Punkt herausgreift.
Und da verstehen wir vor allem die SPÖ und Sie, Kollege Jarolim, nicht, denn Sie sind ja grundsätzlich einer, der sich zum § 278a durchaus inhaltlich auf unserer Welle befindet und sehr wohl auch kritische Äußerungen schon öffentlich gemacht hat. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verständlich, dass Sie sich hier für dieses Flickwerk hergeben und nicht auch dahin gehend gewirkt haben, dass es hier eine Gesamtdiskussion zu diesem einzelnen Paragraphen gibt.
Vor diesem Hintergrund – Kollege Steinhauser hat es schon angesprochen – werden wir in zweiter Lesung diesem Abänderungsantrag nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
16.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Hakl gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.
16.24
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich einen Abänderungsantrag einbringen, der bereits verteilt wurde; ich darf ihn also in den Grundzügen erläutern.
Richtigerweise bekommen wir in Wien eine neue zentrale Staatsanwaltschaftseinheit zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Aber Inhalt des Abänderungsantrages ist, dass dennoch auch große Wirtschaftsfälle – Herr Kollege Lausch, Sie haben das wahrscheinlich noch nicht gelesen, es wurde soeben verteilt – an den übrigen Gerichten verbleiben.
Ich darf vielleicht einmal erläutern, warum das Sinn macht, obwohl die Staatsanwaltschaft zentriert in Wien bleiben wird.
Wir haben bei der Großbetriebsprüfung, die tatsächlich zu Einsparungen im Bereich des Finanzamtes geführt hat, gesehen, dass sich mittlere und größere Betriebe in Österreich nur noch in Wien die Steuerberater suchen. Ich hätte befürchtet, dass sich, wenn auch alle großen Wirtschaftsverbrechensfälle nur noch in Wien abgehandelt werden, jedes mittlere Unternehmen, das zum Beispiel als Geschädigter vertreten werden muss, bei einem großen Konkurs mit einer betrügerischen Beteiligung auch nur noch in Wien die Rechtsanwälte sucht. Ich frage mich, wo dann junge Akademiker überhaupt noch irgendwo anders in Österreich tätig sein können.
Auch aus diesem Grund – abgesehen davon, dass es auch den Unternehmern, den Betroffenen, den Beschuldigten aus meiner Sicht nicht zumutbar zu sein scheint, automatisch immer jedes Verfahren in Wien zu führen – halte ich es für richtig und wichtig, dass in Hinkunft nur auf Entscheidung des Obersten Gerichtshofes oder des Gerichtes
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