Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 151

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in Wien ein solches Verfahren in Wien zentriert werden kann. Dass aber diese Flexibil­ität gegeben ist, ist gut und richtig. In diesem Sinne hoffe ich, dass auch die FPÖ die­sem Abänderungsantrag zustimmen wird. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Kurz zu einem zweiten Punkt. Wir beschließen heute die Strafbarkeit von Terrorcamps. Sie sehen mich nachhaltig erschüttert darüber, dass zum einen die Grünen nicht zu­stimmen, dass aber zum anderen bereits im Ausschuss eine Ausschussfeststellung ge­troffen wurde mit einem Inhalt, den ich wirklich nicht teilen konnte und kann. Ich habe die Unterlage jetzt oben auf meinem Tisch vergessen und nehme mir die Zeit, sie noch kurz zu holen. (Die Rednerin holt die Unterlage. – Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Falsche Rede!)

Mit den Terrorcamps wird die Ausbildung für terroristische Zwecke strafbar gemacht. Das heißt also, wer eine andere Person in der Herstellung oder im Gebrauch von Spreng­stoff, Schuss- oder sonstigen Waffen, schädlichen oder gefährlichen Stoffen und so wei­ter unterrichtet, sei es im Inland oder im Ausland, der soll bestraft werden.

Bitte, meine Kollegen bei den Grünen, ich bin erschüttert, dass es über diesen isolier­ten Punkt in diesem Haus keine Einigung gibt, dass so etwas absolut verurteilenswert ist und dass so etwas – zu welchem Zweck auch immer – nicht geschehen darf. Und wenn dieser Punkt ohnehin isoliert betrachtet wird, hätte ich mir, ganz ehrlich, von Ih­nen als Partei, die vorgeblich immer für Demokratie und Menschenrechte steht (Abg. Dr. Pirklhuber: „Vorgeblich“?!), mit einem Bekenntnis zur Gewaltfreiheit Ihre Zustim­mung zu einem Verbot dieser Terrorcamps und zu einer Strafbarkeit dieser Terror­camps wirklich erwartet.

Aber ich bin auch einigermaßen erschüttert über die Kollegen der SPÖ (Hö-Rufe bei der SPÖ), die darauf gedrungen haben, im Ausschuss eine Feststellung zu machen, dass nur unter ohnehin ganz engen Bedingungen ein solches Terrorcamp strafbar sein soll. Sei’s drum, die eingeschränkte Anwendung sehe ich ein.

Aber als letzter Satz dieser Ausschussfeststellung wurde dann auch noch vorgeschla­gen – und ohne diesen Satz hätte die SPÖ die Terrorcamps nicht strafbar gemacht –:

„Selbst bei Erfüllung all dieser Bedingungen gilt eine strafbare Handlung dennoch nicht als terroristisch und ist eine Ausbildung zur Begehung solcher Katalogstraftaten nicht nach § 278e StGB strafbar, wenn die beabsichtigte Straftat auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse, der Unterstüt­zung gesetzlich anerkannter Schutzziele oder die Ausübung oder Wahrung von Men­schenrechten ausgerichtet ist.“

Ich bin Mitglied des Europarates, und eines kann ich Ihnen allen hier versichern: Ich bin zutiefst erschüttert. Ich habe dem nicht zugestimmt. Wer dem Gewaltverzicht zur Durchsetzung legitimer politischer Interessen tatsächlich ehrlich zustimmt, darf solche Einschränkungen aus meiner Sicht nicht vornehmen. (Beifall beim BZÖ.)

Kollege Cap und Kollege Jarolim haben mir am Rande des Ausschusses gesagt, das sei vorgesehen, ein Vorbehalt in den zugrunde liegenden Artikeln der Konvention aus dem Europarat. Das habe ich mir auch herausgesucht. Da steht dann:

„Jede Vertragspartei stellt sicher“ – und das ist die einzige Einschränkung, die drinnen­steht – „, dass bei der Schaffung, Umsetzung und Anwendung der Strafbarkeit nach den Artikeln 5 bis 7 und 9 die Verpflichtungen zur Wahrung der Menschenrechte, ins­besondere das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Vereinigungsfreiheit und auf Religionsfreiheit, wie sie in der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grund­freiheiten, im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und in ande­ren völkerrechtlichen Verpflichtungen enthalten sind, soweit diese auf die Vertragspar­tei anwendbar sind, geachtet werden.“

 


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