sein, dass sich Bürgerinnen und Bürger zur Wehr setzen – egal, ob zu Recht oder zu Unrecht. Wir haben auch da Möglichkeiten. Es gibt ja den Verleumdungstatbestand, er muss nicht zusätzlich erfunden werden, denn sonst haben wir dasselbe überall. Sie wissen es ganz genau: In der Straßenverkehrsordnung haben wir das ja auch für die Polizistinnen und Polizisten.
Da ist die Situation einfach so gelagert – und das sollte man akzeptieren –, dass hier das Strafrecht genügend Handlungsspielraum gibt. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
16.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Sacher gelangt nun zu Wort. – Bitte.
16.45
Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Als letzter Redner hiezu, soweit ich weiß, darf ich für uns Sozialdemokraten noch einmal feststellen, dass mit dem heute ausgiebig diskutierten „Strafrechtlichen Kompetenzpaket“ gleich mehrere wesentliche Punkte fixiert werden, auf die, wie ich sagen darf, Frau Bundesministerin, die Bürgerinnen und Bürger schon warten. Dieses Paket wird meiner Meinung nach auch jenes Vertrauen der Bevölkerung in die österreichische Justiz verbessern helfen, das manchen Menschen draußen in letzter Zeit angeschlagen erschienen ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, vor allem wird – und soll – dieses Paket das Gefühl der Menschen stärken, dass wirksam gegen Missstände und Kriminalität in Österreich vorgegangen wird.
Ergänzend zu den heute diskutierten Eckpunkten ist die mehrfach kritisierte Bestimmung im Sinne der Terrorprävention zu erwähnen, mit der sich der Justizausschuss schon eingehend befasst hat. Durch einen Abänderungsantrag wurde aus dem geplanten Terror-Präventionsgesetz die Bestimmung bezüglich Ausbildung für terroristische Zwecke aufgenommen. Dieser Tatbestand ist im Sinne der internationalen Terrorbekämpfung für uns wichtig und wird auch durch internationale Vorgaben, denen sich Österreich verpflichtet fühlt, für uns erforderlich.
Der Justizausschuss hat im Zusammenhang mit § 278 in seinem Ausschussbericht beschlossen, den Abänderungsantrag in die Regierungsvorlage einzufügen. Diese Initiative geht auf unseren Justizsprecher Jarolim zurück.
Ich möchte noch einmal zum Abgeordneten Scheibner und zur Frau Kollegin Hakl und anderen hier festhalten: Dies ist aus unserer Sicht eine deutliche Verbesserung des ursprünglichen Ministerialentwurfes, und zwar deswegen, weil damit sichergestellt wird, dass es bei notwendigen Terrorbestimmungen nicht zu einer Überinterpretation und zu überzogener, möglicherweise undemokratischer Auslegung kommen kann, sehr geehrte Frau Mag. Hakl. (Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl.)
Als einer, der sich den Menschenrechten verpflichtet fühlt, sage ich, dass nicht unter dem Titel der Terrorbekämpfung über das Ziel geschossen werden darf und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt werden dürfen. (Beifall bei der SPÖ.)
Darum geht es uns, sehr geehrte Damen und Herren: dass nicht die vom Gesetzgeber beabsichtigte Zweckrichtung missbraucht wird, dass der Einsatz nicht gegen demokratische und rechtsstaatliche Interessen geht und der Einsatz für die Ausübung und Wahrung der Menschenrechte nicht auf dieselbe Stufe gestellt wird wie krimineller Terror und Terrorismus-Ausbildung. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Zurufe von der rechten Seite brauchen wir nicht, die Bundesregierung wird auf diesem Sektor ihre Arbeit auch so erfolgreich fortsetzen,
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