Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 156

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tens nicht entsprechend ausgebildete Staatsanwälte. Das wird jetzt verbessert, so­dass die Verfolgung der Wirtschaftskriminalität besser gewährleistet ist. Das ist, meine ich, ein grundvernünftiger Ansatz in diesem Paket.

Ich glaube, dass auch die Neuregelung betreffend die Abschöpfung eine Verbesserung in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität bringt und letztendlich auch die Kronzeu­genregelung eine Verbesserung darstellt.

Man hat das Ganze auf sechs Jahre befristet – auch das finde ich grundvernünftig –, um dann eine Evaluierung vornehmen zu können und es in den dauerhaften Rechtsbe­stand überzuführen.

Wir werden in diesem Sinne dieser Vorlage zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Faze­kas. – Bitte.

 


16.41.45

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Die Neuerungen im „Strafrechtlichen Kompetenzpaket“ sind auch für die Exe­kutive mit sehr wichtigen Aufgaben und Maßnahmen verbunden. Das sehr heftig disku­tierte Thema der Terrorcamps führt dazu, dass auch die Präventions- und Aufklärungs­arbeit intensiver vorangetrieben werden kann.

Einen weiteren wesentlichen Bereich stellt, finde ich, aber auch die Möglichkeit dar, kri­minelles Wirtschaftsvermögen künftig einziehen zu können, weil ich davon ausgehe, dass gerade da in der Spezialprävention erfolgreicher gearbeitet werden kann.

Der dritte Aspekt ist die Kronzeugenregelung. Der ist ein Aspekt, der im Zusammen­hang von immer komplexer werdenden kriminellen Entwicklungen und der damit ver­bundenen schwierigen Bedingungen sowohl für die Justiz als auch für die Sicherheits­behörden dazu beitragen soll, nachhaltige Erfolge zu erzielen.

Ich finde es aber auch positiv und sehr gut, dass wir das Ganze befristet haben und es nach sechs Jahren einer Evaluierung unterziehen werden, weil wir dann sehen werden können, wo Nachbesserungsbedarf vorhanden ist.

Ein Anliegen ist es mir auch, auf jene Anträge einzugehen, die die Kollegen Herbert und Lausch noch einmal eingebracht haben und die im Ausschuss abgelehnt worden sind. Ich vertrete die Meinung, dass wir uns – und in diesen Anträgen ist auf den Geist des Jahres 1848 eingegangen worden – gerade mit solchen Anträgen in Gefahr bege­ben, Elemente eines polizeistaatlichen Wesens einzubringen (Zwischenruf des Abg. Her­bert), denn es geht da nicht nur darum, die Polizistinnen und Polizisten zu schützen, Kollege Herbert, sondern wir wissen ganz genau, dass mit solch einer Tatbestimmung ein eskalierender Konflikt in keiner Weise verhindert werden kann. Ich habe schon im Ausschuss gesagt: Deeskalation und vernünftige Vorbereitungen sind für mich das Maß aller Dinge und dienen auch dazu. (Beifall bei der SPÖ.)

Des Weiteren möchte ich festhalten, dass es genügend Tatbestände gibt. Sie wissen das ganz genau: Es gibt den Tatbestand der Körperverletzung, jenen der qualifizierten Körperverletzung, es gibt den Tatbestand „tätlicher Angriff“, es gibt den Tatbestand „Wi­derstand gegen Beamte“ und vieles andere mehr. Das heißt, jetzt hier ein weiteres Zei­chen zu setzen und extrem zu pönalisieren, wenn sich Entwicklungen im Rahmen einer Versammlung ergeben, würde bedeuten, dass wir uns hier auf sehr gefährliches Terrain begeben, was unsere Versammlungsfreiheit betrifft. Ich sage das noch einmal, weil Sie das auch in Abrede gestellt haben.

Dasselbe gilt für den qualifizierten Verleumdungstatbestand, auch wieder gegen Beam­te. Auch da muss es in einem demokratischen, in einem reifen Rechtssystem möglich


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