Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 155

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den Bauarbeiten begonnen wird. Das ist blau-gelbe Wissenschaftspolitik! (Abg. Petz­ner: Skylink!) – Das ist Wien. Du musst dich da ein bisschen verkennen.

Ich freue mich, dass diese Einrichtung in Laxenburg ihren Platz gefunden hat. Und ich freue mich, dass ab 2011 auch ein Bachelor-, ein Masterprogramm angeboten wird und dass es damit ein breites Netz im Wissenschaftsbereich gibt, auch im Hinblick auf Vor­beugung von Kriminalität, insbesondere Korruption.

Jetzt darf ich Kollegen Wittmann ersuchen, diesen Weg in Niederösterreich ebenso lo­bend zu erwähnen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Witt­mann. – Bitte.

 


16.38.11

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Zunächst zu den Ausführungen meines Vorredners. Selbst­verständlich unterstütze ich die Einrichtung dieser Akademie. Aber diese Rede hätte besser in den Niederösterreichischen Landtag gepasst. Man sollte ein bisschen weit­räumiger denken, wenn man hier im Parlament spricht, und vor allem zum Thema spre­chen. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Kollege Scheibner, das ist ein bisschen unfair in der Argumentation, weil Sie wis­sen, dass das nicht stimmt. (Abg. Scheibner: Doch!) – Nein, es stimmt nicht, was Sie gesagt haben. Es ist lediglich die Qualifikation als terroristisch mit diesen Paragraphen gemeint. Das heißt, die Grundtat bleibt weiterhin strafbar, aber sie wird nicht als ter­roristisch qualifiziert. Das heißt nicht, dass irgendjemand straffrei geht, wenn er einen Mord begeht oder ein Komplott oder eine Verschwörung dazu, sondern die Grundtat bleibt in derselben Strafhöhe strafbar, aber sie wird nicht als terroristisch qualifiziert. (Abg. Scheibner: Aber die Ausbildung!)

Das Problem ist, dass man gerade in Wiener Neustadt das Kind mit dem Bade aus­schüttet. Wenn man Tierschützer, die nachweislich oder nicht nachweislich – das wird das Verfahren ergeben – nicht mehr gemacht haben als Sachbeschädigung, aufgrund des Terrorismusparagraphen verfolgt, weil es eine Vereinigung ist, nämlich die Vereini­gung der Tierschützer, dann kann man auch jeden Hundezüchterverein zum Terror­camp machen. Und das wollen wir nicht. Das ist auch über das Ziel hinausschießend. Das ist in dieser Ausschussfeststellung nachzulesen, nicht mehr und nicht weniger. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Es bleibt der Grundtatbestand bestehen, wird auch bestraft in derselben Höhe, wie er hier bestraft werden kann, er wird nur nicht als terroristisch qualifiziert. (Abg. Scheib­ner: Überhaupt nicht!) Und das weißt du genau, in deiner Argumentation lässt du das aber weg. Das ist eigentlich eine unfaire Argumentation, weil da herauskommen würde, dass es einen Rechtfertigungstatbestand gäbe, den es nicht gibt. (Abg. Scheibner: Na­türlich! Die Ausbildung!)

Aber im Grunde genommen sind wir uns einig darüber, dass Terrorcamps und die Aus­bildung zum Terror bestraft gehören, und das wird damit geschaffen, das ist grundver­nünftig. Wir erfüllen damit auch ein Übereinkommen des Europarates.

Letztendlich wird die Bekämpfung der Korruption und der Wirtschaftskriminalität in ei­ner spezialisierten Staatsanwaltschaft zusammengefasst, die auch über die nötigen Res­sourcen verfügen wird, um solch umfangreiche Verfahren zu erledigen und Vorerhebun­gen zu führen.

Das ist notwendig. Wir haben es gehört, auf der einen Seite sitzen Spezialisten, die sich permanent mit derartigen Wirtschaftsabläufen befassen, auf der anderen Seite meis-


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