Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 161

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Frau Minister, ich erinnere mich noch sehr gut an Ihre Antrittsrede, in der Sie sagten, Sie seien der Schutz der Kinder, Sie wollen alles, was im rechtlichen Bereich möglich ist, unternehmen, um Kinder vor sexuellen Übergriffen zu schützen.

Damals war ich sehr begeistert von Ihnen – und das ist eigentlich schon sehr viel bei meinen Erfahrungen mit der Justiz –, aber leider haben auch Sie das nicht ganz so durchgehalten, wie wir in der FPÖ uns das vorgestellt haben.

Nun zu TOP 19: Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor se­xueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Das ist sicher das erste und das einzi­ge internationale Rechtsinstrument, das die verschiedenen Formen der sexuellen Aus­beutung als Straftat einstuft. Dazu gehören Kinderhandel und Kinderpornografie. Es stellt auch eine Verbindung her zwischen Geber und Nehmer beziehungsweise zwi­schen Nachfrage und Angebot, und es werden international sowohl der Zuhälter und der Händler als auch der Freier mit sehr hohen Strafen belegt.

Es gibt auch neue Strafformen, und zwar gibt es das „Corrupting“ – das ist die Nöti­gung eines Kindes zur Betrachtung von pornografischen Darstellungen – und das „Groo­ming“ – das ist die Anwerbung eines Kindes im Internet für sexuelle Zwecke.

Frau Minister! Wir in der FPÖ haben uns in diesem Zusammenhang Gedanken darüber gemacht, ob man diese Straftatbestände nicht verschärfen könnte, und ich möchte da­zu einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Winter, Gartelgruber und weiterer Ab­geordneter einbringen.

Kurz zum Inhalt dieses Antrages: Nachdem in Europa der Online-Pädophilie-Markt boomt und das Geschäft mit dem Tausch und dem Handel von pädophilem Material in­nerhalb von fünf Jahren um nahezu 150 Prozent gestiegen ist und man weiß, dass es sich da um sehr junge Menschen handelt, und zwar bei 42 Prozent der Dargestellten um Kinder, die unter sieben Jahre alt sind, und bei 77 Prozent der Dargestellten um Kinder, die jünger als neun Jahre sind, müsste das eigentlich jeden hier im Raum er­schüttern. Wahrscheinlich wissen Sie das ohnehin, aber das scheint Sie nicht zu inter­essieren, denn weshalb sonst wird dagegen nichts unternommen?

Wir haben nach einem Weg gesucht, um Pädophilie und Kinderpornografie im Internet zu sperren beziehungsweise auszuschließen, und sind zu der Meinung gelangt, dass Web-Filtering unter Umständen ein guter Weg dazu wäre.

In diesem Zusammenhang bringen die unterfertigen Abgeordneten folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Winter, Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Lö­schung von Kinderpornographie auf Internet-Seiten

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die rechtlichen Voraussetzungen für die Löschung kinderpornographi­scher Inhalte aus dem Internet schafft.“

*****

Punkt zwei der En-bloc-Diskussion basiert auf dem Inhalt der Haager Konferenz für in­ternationales Privatrecht und dient ausdrücklich dem Schutz von Kindern, und zwar geht es dabei um Angelegenheiten der Kindesentführung, der Verbringung ins Ausland und der Zurückhaltung im Ausland. Auch dazu können wir unsere absolute Zustim­mung geben. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

 


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