Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 173

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von der Organisationsform einer GesmbH in die einer Anstalt öffentlichen Rechts abge­ändert werden soll, ähnlich der Finanzmarktaufsicht, was bewirken soll, dass die E-Con­trol ihre Regulierungstätigkeit noch unabhängiger wird ausüben können.

Insgesamt, meine Damen und Herren, wird diese Novelle sicherlich dazu beitragen, dass es mehr Transparenz, mehr Verbraucherschutz und mehr Wettbewerb im Energiebe­reich geben wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.34


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


17.34.55

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Den beiden Vorlagen, die dann zur Abstimmung kommen, werden wir Grünen in dieser Form nicht zustimmen können.

Ich fange jetzt gleich mit dem Abkommen mit Russland in Bezug auf die „South-Stream“-Gasleitung an. Dieses Abkommen widerspricht dem Ziel Österreichs, möglichst energieautark zu werden, sich also im eigenen Land selbst mit Energie versorgen zu können.

Ebenso widerspricht dieses Abkommen den Zielen des Klimaschutzes – und es stellt das Ganze keinen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Österreich dar. Das sind doch alles Dinge, die jeder sehen müsste.

Wir von den Grünen wollen für Österreich eine umweltfreundliche, eine leistbare und sichere Energieversorgung, und wir meinen, dass Gasleitungen da nur eine Über­gangslösung sein können und es keinen Sinn macht, zig Milliarden Euro in den Bau von Gasleitungen zu stecken.

Es ist auch nicht verständlich, wenn in der Vorlage beim Punkt „Auswirkungen in um­weltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit“ steht – was glauben Sie, mei­ne Damen und Herren? –: „Das Regelungsvorhaben ist nicht klimarelevant.“

Meine Damen und Herren, das hat ja geradezu einen gewissen amüsanten Aspekt – und das wissen Sie auch. Es wäre wirklich an der Zeit, auch auf das Thema Klimaver­träglichkeit klar hinzuweisen.

Ein weiterer Punkt ist, wie in Bezug auf Artikel 7 und 8 dieses Abkommens die Kom­mentierungen in der Vorlage lauten. Zu Artikel 7 heißt es:

„Die Republik Österreich wird dem South Stream-Projekt im Einklang mit dem gelten­den Recht die günstigsten Zoll- und steuerlichen Bedingungen einräumen.“

Und da stellt sich schon die Frage, gerade eben auch in Zeiten von Sparpaketen, wa­rum denn das notwendig ist; wir haben ja heute schon gehört, welche Einschnitte es wo geben soll. Aber ausländischen Konzernen wollen Sie von den Regierungsparteien die günstigsten Bedingungen einräumen. Und genauso steht das auch in den Erläuterun­gen zum Artikel 8.

Das ist doch geradezu ein Hohn, wenn man sich vor Augen hält, dass laut Ihrer Bud­getvorlage der Entwicklungszusammenarbeit ein Viertel deren Budgets gestrichen wird! (Beifall bei den Grünen.)

Nun zum ElWOG: Na ja, eine viel diskutierte Geschichte, und ich verhehle nicht, dass es auch Vorteile in dieser Gesetzesvorlage gibt. Und das betrifft durchaus auch die Konsumenten und Konsumentinnen. Beispiele: Die Transparenz bei den Rechnungen, die so viel beklagt und bejammert wird, wird besser. Die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten bei einem Anbieterwechsel werden gestärkt – und es wird ein recht­licher Rahmen für das Smart Metering eingeführt.

 


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