Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 174

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Trotz der Bedenken, die angeführt werden in Bezug auf den Datenschutz, glaube ich, dass Smart Metering eine Innovation, eine Technik darstellt, die zukunftsweisend ist, und zwar nicht nur im Sinne des Konsumentenschutzes, sondern dass das auch in Be­zug auf den Klimaschutz Vorteile bringen kann.

Insofern gibt es eben auch positive Regelungen, aber diesen stehen auch Nachteile gegenüber. Sie wissen, es gibt große Klagen seitens der heimischen Ökostromanbie­ter, dass sie sich durch diese Gesetzesvorlage benachteiligt fühlen, dass sie befürch­ten, dass damit der heimische Ökostromausbau behindert werden kann. Und das ist et­was, was wir in dieser Form natürlich nicht wollen.

In Bezug auf diese neue Behörde ist ja heute schon einiges gesagt worden, wo man da Vorteile sehe, aber das hat natürlich auch Nachteile. Wir glauben, dass nach wie vor die rechtlichen Zuständigkeiten und Kompetenzen dieser neuen Regierungsbehörde nicht wirklich geklärt sind – und es vor allem auch keine zweite Instanz beim Rechts­weg gibt und so die Rechtssicherheit beeinträchtigt werden kann.

Auch was die Kontrollierbarkeit dieser obersten Behörde betrifft, ist das nur sehr, sehr schwammig formuliert; im Prinzip ist das nicht wirklich klar.

Angesichts der Tatsache, dass dieser Behörde ein Budget von 14 Millionen € zuge­standen wird, muss man doch sagen, dass das klar in die Kompetenz des Budgetrech­tes gehört und damit in die Kompetenz des Parlaments. Aber auch das ist nicht gemacht worden.

Daher: Aus den von mir angeführten Gründen werden wir dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

17.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.

 


17.40.01

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir setzen heute mit diesem Gesetz das 3. Energie-Binnenmarkt­paket der Europäischen Union um. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass es dadurch eine Vielzahl an Veränderungen und, wie ich meine, auch Verbesserungen im Energiesektor gibt.

Folgendes muss man bei solch komplexen Gesetzeswerken aber gleich dazusagen: Es gibt immer eine sehr große und breite Gruppe von sehr unterschiedlichen Interes­sen, die bei solch einer Gesetzwerdung zu berücksichtigen sind. Es gibt viele Ratschlä­ge, viele Empfehlungen, auch viel Kritik, und es ist immer eine große Herausforderung, alles unter einen Hut zu bringen. Ich denke, dass das im Großen und Ganzen gelun­gen ist und uns heute ein tragfähiger Kompromiss vorliegt; ein Kompromiss, der am Ende dieses Prozesses gewährleistet, dass wir in puncto Versorgungssicherheit, Preis­gestaltung und Nachhaltigkeit besser aufgestellt sind, als das vorher der Fall war.

Was bringt dieses Gesetzespaket konkret? – Zum einen die Grundlage für einen fairen Wettbewerb auf dem Energiemarkt, einen Wettbewerb, der auch den Kundinnen und Kunden zugutekommt. Wir haben uns bemüht, diese Vorgabe der Europäischen Union so umzusetzen, wie es für die AkteurInnen im Energiebereich, also die Konsumenten und die Erzeuger, richtig und wichtig ist.

Aber wenn wir von Wettbewerb sprechen, möchte ich auch sehr deutlich darauf hinwei­sen, dass wir in letzter Zeit in anderen Materien eindrucksvoll mit ansehen mussten, was liberalisierte Märkte ohne Kontrolle anrichten können. Diese Art von Wettbewerb wollen wir in einem so zentralen Feld der Daseinsvorsorge, wie es der Energiesektor und die Versorgung mit Strom sind, nicht. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


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