Dort, wo der Markt an seine Grenzen stößt, muss entsprechend regulierend eingegriffen werden. Dabei sollen weder die Konsumenten noch die Erzeuger zwangsbeglückt werden, sondern Ziel ist es, eine gute Voraussetzung für Versorgungssicherheit und leistbare Energie sicherzustellen.
Meine Damen und Herren, wir haben auf der einen Seite die Rechte der Konsumenten, das Recht auf Grundversorgung mit Energie, auf transparente Preisgestaltung sichergestellt, aber auch Regelungen für jene geschaffen, die aufgrund ihrer persönlichen wirtschaftlichen Situation von der Stromabschaltung betroffen sind. Ich sage ehrlich dazu, ich persönlich hätte mir – ich habe das auch im Wirtschaftsausschuss gesagt – noch mehr Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut gewünscht, sehe aber auch ein, dass das aufgrund der prekären Situation, die wir beim Budget insgesamt haben, sehr schwierig ist.
Auf der anderen Seite haben wir versucht, die Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass die Versorgungssicherheit gesteigert wird und die Qualität der Versorgung auch in Zukunft gewährleistet ist.
Von meiner Vorrednerin wurde schon auf die Festlegung von Smart Metering, also einer Umsetzung dieses 3. Binnenmarktpakets, hingewiesen. Ich brauche nicht noch einmal zu erklären, worum es da geht, sondern ich möchte dazu nur sagen – weil es in diesem Zusammenhang viele Bedenken der Datenschützer gibt –, dass wir alles tun müssen, dass, wenn Smart Metering umgesetzt wird, auch die Kriterien des Datenschutzes erfüllt werden.
Letztlich geht es darum, eine Verbreiterung der KonsumentInnenrechte bei der E-Control Austria zu schaffen und auch die Rahmenbedingungen in der E-Control den neuen Gegebenheiten und Herausforderungen aufgrund der Vorgabe der Europäischen Union anzupassen.
Ich möchte abschließend noch darauf hinweisen, dass wir mit diesen heutigen Beschlüssen das Thema nicht erledigt, nicht enderledigt haben, es kommen weitere Themen auf uns zu, die in der nächsten Zeit erledigt werden müssen, nämlich die Themen Energieeffizienz, Ökostrom und letztlich aus dem 3. Paket auch noch das Gaswirtschaftsgesetz. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
17.44
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.
17.44
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Das ElWOG verfolgt uns ja schon fast eineinhalb Jahre lang, auch das Vorgängergesetz, das in Beratung ging, das Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz, das wir nicht zustande gebracht haben – zum Schaden der Konsumenten, zum Schaden auch vieler Unternehmer.
Seitens des BZÖ haben wir immer auch versucht, konkrete Anträge einzubringen; Stichwörter: Anbieterwechsel in drei Wochen, transparente Stromrechnungen. Daher hat dieses Gesetz für uns etwas Licht, aber sehr viel Schatten. Wir werden daher in einer getrennten Abstimmung den Paragraphen, die das beinhalten, zustimmen, aber es gibt auch sehr viele Kritikpunkte.
Ein Hauptkritikpunkt war, dass die Gesetzesmaterie von rund 200 Seiten erst zwei Tage vor den Beratungen im Ausschuss den Abgeordneten zugegangen ist. Das sind Dinge, die untragbar sind, die mit seriöser Politik nichts mehr zu tun haben. Und hinter den Kulissen gibt es auch einen internen Streit in der ÖVP, höre ich, aber auch in der Koalition, ob man das Gesetz, so wie es jetzt vorliegt, als Husch-Pfusch-Gesetz wirklich durchbringen soll. – Da bin ich schon sehr gespannt.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite