Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 176

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Ich möchte auf einige Kritikpunkte ganz konkret eingehen, Herr Minister, die uns be­sonders stören. Ich denke dabei etwa an die Entnehmereigenschaft von Pumpspei­cherkraftwerken, die als Entnehmer auch Nutzungs- und Netzverlustentgelte zahlen. Es geht nicht um das Zahlen, sondern es geht um die Höhe: nämlich dreimal so viel wie in der BRD. Und die Pumpspeicherkraftwerke sind auch Bestandteil eines funktionieren­den Systems mit erneuerbarer Energie, die man dafür benötigt.

Ein zweiter Punkt war der Preisdeckel, der bis vor Kurzem noch im Gesetz gestanden ist, im Hinblick auf die Beschaffung der Sekundärregelenergie. Dazu kommt, höre ich jetzt, ein Abänderungsantrag, das soll noch ausgebessert werden. Das ist positiv zu be­werten.

Ein Hauptkritikpunkt ist aber die Verpolitisierung der E-Control. Die E-Control, das sage ich hier einmal ganz frei, unter Walter Boltz war eine Institution, die dafür gesorgt hat, dass den Kunden Hunderte Millionen an Stromkosten zurückgegeben wurden. Ich ha­be fast den Verdacht, dass Walter Boltz zu erfolgreich war, und bringe Ihnen dazu ein Zitat von Minister Mitterlehner aus dem „WirtschaftsBlatt“ vom 23. November 2010.

Minister Mitterlehner wird gefragt, wieso Boltz gehen soll, und sagt darauf: „Aber sein Vorwurf an die Versorger, sie hätten beim Ökostrom dem Konsumenten 77 Millionen € zu viel verrechnet, ist von der Wettbewerbsbehörde nicht bestätigt worden.“

Herr Minister, Sie liegen da völlig falsch. Die Wettbewerbsbehörde hat nämlich in ihrem Bericht im April 2010 festgestellt:

„Es dürfte zutreffen, dass die EVU unter dem Titel Mehraufwendungen für Ökostrom in der Vergangenheit höhere Beträge ausgewiesen haben als sich aus tatsächlich ange­fallenen Kosten aus der Zuweisung von Ökostrom ergeben hatten.“

Im Klartext: Rund 30 Millionen bis 35 Millionen wurden zu viel verrechnet. – Sie haben das hier bestritten.

Das heißt, Boltz braucht einen politischen Aufpasser, das objektive Zwei-Augen-Prinzip wird durchbrochen – er wurde auch von Bartenstein besetzt, ist also eigentlich ein Bund-Vertreter, ein ÖVP-Vertreter, jetzt brauchen wir noch einen Landesvertreter, einen ro­ten Vertreter. Wir brauchen das Vier-Augen-Prinzip: zwei rote Augen, zwei schwarze Au­gen. Das ist anscheinend das Ziel, damit da ja nichts passiert. (Abg. Dr. Lichtenecker: Mindestens fünf Grüne!)

Im Gespräch dafür ist – ist ja nicht unbekannt – Andreas Eigenbauer, der der roten Reichshälfte zuzuordnen ist – er ist Energiebeauftragter der Stadt Wien –, und dann ist das Ganze wieder abgerundet. Das ist ein doppelter Proporz, der hier eingesetzt wer­den soll – für eine Behörde! Für eine Behörde wie etwa auch ein Bürgermeister oder ein Bezirkshauptmann. Ich frage mich daher, ob wir in Zukunft auch zwei Bürger­meister haben werden, zwei Bezirkshauptmänner je Bezirk et cetera. (Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Das sind Dinge, die nicht akzeptabel sind, wie auch das Fehlen der Cool-Down-Phase für Besetzungen im Vorstand oder auch in der Regulierungskommission: Man kann vom EVU sofort hineinwechseln, was eigentlich international nicht üblich ist.

Oder die Regulierungskommission: Da gibt es fünf statt drei Mitglieder, und auch da soll es bereits, zwar ist nichts gesetzlich verankert, aber doch politische Zusagen geben, dass auch dort Ländervertreter hineinkommen.

Der Regulierungsbeirat, der den Vorstand berät, wird überhaupt sozialpartnerschaftlich und auch mit Ländervertretern bestückt. Und der Vorstand hat es dann zu begründen, wenn er eine Empfehlung des Regulierungsbeirates nicht umsetzt. – Das muss man sich einmal vorstellen! Das heißt, in Zukunft beraten die Länder den Vorstand, was er zu tun


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