Das gilt insbesondere auch bezüglich der folgenden einzelnen Argumente und des Vorbringens: Die Kosten für Pumpspeicher, was die Netztarife anlangt, haben wir schon im Ausschuss diskutiert, und, Herr Kollege Widmann, mich hat es gewundert, dass Sie dort die Argumentation des Verbunds übernommen haben. – Wunderbar! Das ist ein Unternehmen, das im Eigentum des Staates ist, aber es wäre ungerecht, wenn da der Verbund, der ohnehin begünstigt ist, noch weitere Begünstigungen bekäme, denn das würden dann eigentlich die Konsumenten bezahlen, oder wer immer ein Pumpspeicherkraftwerk betreibt – es ist ja nicht nur der Verbund in dem Bereich tätig.
Sie haben auch angesprochen, ich hätte im „WirtschaftsBlatt“ hinsichtlich des Regulators etwas von 77 Millionen gesagt. – Das macht schon einen Unterschied! Sie haben dann irgendwo 30 bis 35 Millionen genannt, und auch diese Zahl ist nicht verifizierbar gewesen, sondern sie steht im Raum: Das ist eine Vermutung, möglicherweise ist das so! Das werden wir dann auch im Rahmen des Ökostromgesetzes neu regeln müssen.
Es gibt auch, was Frau Kollegin Lichtenecker angesprochen hat und was wir im Ausschuss diskutiert haben, keine Benachteiligung der Ökostromerzeuger durch diese Regelung (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker), sondern das Ökostromgesetz regelt die erneuerbaren Energien. Was wir hier regeln, sind natürlich bestimmte Bereiche – wir haben es im Ausschuss schon genau erklärt (Abg. Dr. Lichtenecker: Netzverluste! Netzverluste!) –, nämlich dass Anlagen bis 5 MW und so weiter vom Netzbereitstellungsentgelt ausgenommen sind und so weiter, aber selbstverständlich nicht von den Informationsverpflichtungen. – Das ist sinnvoll, denn wenn ich irgendwo Windkraftanlagen oder etwas Ähnliches, auch im Solarbereich, betreibe, dann muss der entsprechende Betreiber die Information haben, sonst kann er nicht ausreichende Leitungskapazitäten zur Verfügung stellen.
Ich möchte noch einmal auf die Ländermitsprache zurückkommen: Da ist viel hineingeheimnisst und aufgebauscht worden. Im Endeffekt haben wir eine gute Entscheidung gefunden: Die Entscheidungsgremien der Bundesbehörde werden vom Bund besetzt, und die Ländervertreter sind im Regulierungsbeirat vorgesehen. Das ist auch inhaltlich sinnvoll, weil ja die Länder für die Verteilernetze zuständig sind. (Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.) Daher ist es eine höchst sinnvolle Vorgangsweise, ihre Beratungskompetenz da einzubringen.
Meine Damen und Herren, meines Erachtens liegt ein durchaus ausgewogenes Gesetz vor, was die Umsetzung anlangt. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der FPÖ, und lassen Sie mich auch darauf hinweisen, dass ich mich wundere, dass die anderen Parteien diesen Umsetzungen nicht zustimmen, weil es eindeutige Verbesserungen für die Konsumenten und Verbraucher gibt und weil sich der Rest im Wesentlichen punktgenau an der Richtlinie orientiert. Daher kann ich die Ablehnung nicht nachvollziehen.
Zum Zweiten, weil auch South Stream und die diesbezüglichen Möglichkeiten angesprochen worden sind: Da sollten wir gleichfalls die Kirche im Dorf lassen, was unsere Möglichkeiten anlangt. Das ist ein Projekt, das nicht wir betreiben. Von einigen tausend Kilometern liegen 56 in Österreich. Das stärkt unsere Möglichkeiten im Bereich der Versorgungssicherheit, denn wir alle streben zwar die Autarkie an, aber wir wissen, was den Verbrauch anbelangt, haben wir 20 Prozent vom Endverbrauch Strom – dort können wir die erneuerbaren Energieträger forcieren –, aber was den anderen Teil des Verbrauchs betrifft, haben wir zwar im Jahr 2020 hoffentlich 34 oder noch mehr Prozent davon, aber ein großer Teil wird einfach auch vom Erdgas abhängen. Und Erdgas, Frau Kollegin Lichtenecker, ist umweltfreundlich, ist, was CO2 anlangt, eine gute Energie. (Abg. Dr. Lichtenecker: Übergangstechnologie!)
Daher werden wir auch dann im Hinblick auf eine bestimmte Absicherung der Konsumenten und der Wirtschaft nach wie vor Erdgas brauchen, aber auch, was die Versorgungssicherheit betrifft, eine Drehscheibenfunktion für Europa haben – und auch ha-
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