schriftlich überreicht, ist genügend unterstützt und steht daher in Verhandlung. Wegen seines Umfanges wird er vervielfältigt und verteilt. Im Übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Katzian, Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des GWG im Zusammenhang mit der Umsetzung des 3. Binnemarktpaketes für den Energiebereich der Europäischen Union
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 22 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (994 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 und das Energie-Control-Gesetz erlassen werden (997 d.B.)
Die Umsetzung des 3. Energiepaketes der Europäischen Union führt zu Veränderungen des österreichischen Energiemarktes. Es kommt zu einer Neuordnung im Strom-, aber auch im Gasmarkt; die Energieregulierungsbehörde wird anders strukturiert werden.
Österreich nimmt aufgrund seiner Lage inmitten von Europa eine zentrale Rolle als Erdgasdrehscheibe ein. Diese – auch für die Versorgungssicherheit Österreichs und Europas mit Erdgas - besondere Funktion soll im Zuge der Weiterentwicklung des österreichischen Gasmarktes erhalten bleiben und ausgebaut werden. Um das für Österreich beste und möglichst homogene Ergebnis für den Energiemarkt zu erzielen, bedarf es der Einbeziehung der Interessen aller Teilnehmer in allen Bereichen des Marktes (Strom, Gas, Organisation des Marktes).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat möglichst rasch, längstens bis Ende Februar 2011 einen Gesetzentwurf zukommen zu lassen, mit dem
die europäischen Vorgaben des 3. Energiepakets im Gasbereich (Richtlinie 2009/73/EG „Erdgasbinnenmarktrichtlinie“ sowie Verordnung (EG) Nr. 715/2009 („Zugangsverordnung“) in österreichisches Recht (Gaswirtschaftsgesetz IV; „GWG IV“) umgesetzt werden,
durch geeignete Regelungen für die Fernleitungsebene die Voraussetzungen geschaffen werden, die Stellung Österreichs als Drehscheibe im europäischen Gasverbund zu erhalten und auszubauen,
auf der Verteilerebene die bewährten und mit beträchtlichem Aufwand etablierten Strukturen erhalten bleiben,
vertikal integrierte Unternehmen auch weiterhin über ihre Unternehmensteile im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben verfügen können und dadurch die Möglichkeit haben, Steuereinnahmen für Österreich zu erarbeiten,
auf dem Bundesgebiet in jedem Marktgebiet nur eine Entry-Exit Zone eingerichtet werden soll, sofern das Marktgebiet auch über Fernleitungen verfügt,
eine Konzentration des Gashandels am Virtuellen Handelspunkt (VHP) eines Marktgebietes angestrebt wird. Dazu soll die bereits am ITAB (Interactive Trading Area Baum-
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