Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 193

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garten) (und in Oberkappel) eingerichtete Marktorganisation (OTC- und Börsehandel) von CEGH (Central European Gas Hub) auf den VHP übergeführt werden,

die Benennung eines Marktgebietsmanagers durch die Fernleitungsnetzbetreiber, der den koordinierten Betrieb des Gesamtnetzes des Marktgebietes sicherstellt, gewähr­leistet wird

gewährleistet wird, dass es für das Verteilnetz es einen Verteilgebietsmanager („AGGM“, Austrian Gas Grid Management AG) gibt, der die Schnittstelle zwischen Fernleitungs- und Verteilnetz verwaltet,

vorzusehen ist, dass zwischen VGM und MGM hinsichtlich der obenangeführten Koor­dinationsaufgaben eine Verpflichtung zur Kooperation festgelegt wird z. B. Infrastruk­turplanung,

die Möglichkeit geschaffen werden soll, die Funktionen des VGM und MGM, soferne die Eigentümer es wünschen, auch im MGM zusammenzulegen,

im Bilanzierungsmodell des Marktgebietes unterschiedliche Clearingsysteme (Endkun­den und Handel) vorzusehen sind,

die Erweiterung des Rucksackprinzips bis zum Virtuellen Handelspunkt möglich ist.

Folgende Prämissen sind weiters zu wahren:

Im Sinne der neu gefassten Definition von Fernleitung ist der Katalog der österrei­chischen Fernleitungen anzupassen.

Durch die Umstellung auf das Entry-Exit System bleiben die existierenden langfristigen Kapazitätsreservierungen für die Inlandsversorgung und für den Transit erhalten. Dazu ist im Gaswirtschaftsgesetz eine Bestimmung vorzusehen, die eine Kündigung der be­stehenden Verträge aufgrund der Tarifumstellung ausschließt.

Die bestehenden Tarifmethoden als notwendige Investitionsanreize für den weiteren Ausbau des österreichischen Fernleitungsnetzes werden beibehalten.

Das von österreichischer Seite auf Ratsebene vertretene ITO-Model („Independent Transmission System Operator“) im Sinne eines Schutzes der Investoren in Österreich wird umgesetzt, mit Maßgabe der Beibehaltung der Stellung der Inhaber der Transport­rechte im Einklang mit den Entflechtungsoptionen der Richtlinie.

Bei den Zertifizierungsbestimmungen sollen bereits bestehende und erprobte Koopera­tionen in ihrer Funktionsfähigkeit (das Fernleitungsgesamtnetz wird in Österreich durch die OMV betrieben) ohne Schaffung zusätzlicher „overhead“ Strukturen (Gemeinschafts­unternehmen) weiterhin ermöglicht werden.

Die Fortsetzung der erfolgreichen Entwicklung des Central European Gas Hub (CEGH) wird ermöglicht. CEGH soll weiterhin Central Matching Agent (CMA) bleiben, um eine überregionale Anbindung anstelle des ITAB zu schaffen. Die CMA Plattform wird keine Handelslokation darstellen, Handel soll ausschließlich am VHP stattfinden.

Jeder Netzbenutzer soll beim MGM registriert sein und unterliegt den Bilanzierungs­regeln im Marktgebiet. Es gibt zwei Bilanzgruppentypen (mit und ohne Endkundenver­brauch) für die auch unterschiedliche Clearingerfordernisse bestehen. Das bestehende AGCS Clearing System soll nur für den Endkundenverbrauch weiterbestehen. Die der­zeit unterschiedlichen Regime der Bilanzierung für Fernleitung und Verteilung sollen über einen im GWG zu definierenden Zeitraum harmonisiert werden mit dem Ziel, die Bilanzierung der Gasmengen im Marktgebiet in einem Regime abzuwickeln, unter Be­rücksichtigung der Vorgaben in den europäischen Leitlinien und Netzkodizes.

Dabei ist sicherzustellen, dass alle durch den Netzbenutzer durch Nominierungen be­einflussbaren Balancing-Erfordernisse und -Aktivitäten auf dem VHP zu konzentrieren


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