verändert und damit natürlich auch das Gaswirtschaftsgesetz. Ich bringe daher einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Katzian, Haubner, Kolleginnen und Kollegen ein, den ich in seinen Grundzügen im Folgenden erläutere:
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat möglichst rasch, längstens bis Ende Februar 2011 einen Gesetzentwurf zukommen zu lassen, mit dem
die europäischen Vorgaben des 3. Energiepakets im Gasbereich umgesetzt werden,
die Voraussetzungen geschaffen werden, die Stellung Österreichs als Drehscheibe im europäischen Gasverbund zu erhalten und auszubauen,
die Strukturen auf Verteilerebene erhalten bleiben,
vertikal integrierte Unternehmen auch weiterhin über ihre Unternehmensteile verfügen können und dadurch die Möglichkeit haben, Steuereinnahmen für Österreich zu erarbeiten,
die Benennung eines Marktgebietsmanagers durch die Fernleitungsnetzbetreiber, der den koordinierten Betrieb des Gesamtnetzes des Marktgebietes sicherstellt, gewährleistet wird,
gewährleistet wird, dass es einen Verteilgebietsmanager gibt, der die Schnittstelle zwischen Fernleitungs- und Verteilnetz verwaltet,
vorzusehen ist, dass zwischen Verteilgebietsmanager und Marktgebietsmanager eine Verpflichtung zur Kooperation festgelegt wird,
im Bilanzierungsmodell des Marktgebietes unterschiedliche Clearingsysteme vorzusehen sind,
die Erweiterung des Rucksackprinzips bis zum Virtuellen Handelspunkt möglich ist.
Dabei sind folgende Prämissen zu wahren:
Der Katalog der österreichischen Fernleitungen ist anzupassen.
Es geht um den Erhalt der langfristigen Kapazitätsreservierungen für die Inlandsversorgung und für den Transit. Dazu ist im Gaswirtschaftsgesetz eine Bestimmung vorzusehen, die eine Kündigung der bestehenden Verträge aufgrund der Tarifumstellung ausschließt.
Die bestehenden Tarifmethoden als notwendige Investitionsanreize werden beibehalten.
Das „Independent Transmission System Operator-Model“ in Österreich wird umgesetzt.
Jeder Netzbenutzer soll beim Marktgebietsmanager registriert sein und den Bilanzierungsregeln im Marktgebiet unterliegen.
Die Implementierung der zukünftigen europaweit verbindlichen Regelungen wird angemessen vorbereitet.
Es wird eine klare transparente Schnittstelle zum Fernleitungsnetz geschaffen.
Das geltende Marktmodell der Regelzone im Verteilernetz kann in das neue System übergeführt und die Clearingstelle entsprechend angepasst werden.
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Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.35
Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag der Abgeordneten Katzian, Haubner, Kolleginnen und Kollegen wurde
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