Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 210

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Wir haben ersucht, alle Anträge gemeinsam im Wirtschaftsausschuss zu behandeln, lei­der sind sie aber derzeit auf vier Ausschüsse verteilt, was wahrscheinlich aufgrund des komplexen Themas nicht sinnvoll ist. Es wäre sinnvoller, das in einem zu diskutieren.

Das Problem grundsätzlich ist Ihnen allen sicherlich bekannt. Es galt früher der Grund­satz: Ein Viertel bis maximal ein Drittel des Einkommens muss man für das Wohnen rechnen. Heute ist es aber so, dass im urbanen Gebiet bereits ein durchschnittliches Einkommen für das Wohnen aufgewendet werden muss, egal, ob es jetzt gemein­nützigen Wohnbau betrifft oder eine Eigentumswohnung, denn der gemeinnützige Wohn­bau ist heute genauso teuer wie die Anschaffung einer Eigentumswohnung.

Gerade junge Familien, die ihre Existenz gründen wollen, haben daher immer wieder Probleme mit den Finanzen und damit verbunden immer wieder Beziehungsprobleme. Die Scheidungsrate gerade bei jungen Familien ist auch im urbanen Bereich gerade des­wegen sehr hoch.

Deshalb hat unser Präsident Dr. Martin Graf mit seinem Team eine Initiative gestartet und mit Anträgen untermauert. Wir würden gerne im Detail über diese Anträge disku­tieren und schlagen vor, dies zumindest gemeinsam in einem Ausschuss, zum Beispiel im Bautenausschuss, zu machen oder, noch besser, im Zuge einer Parlamentarischen Enquete zu diskutieren.

Helfen Sie mit, dass das Wohnen im gemeinnützigen Wohnbau wieder leistbar wird! (Bei­fall bei der FPÖ.)

19.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Becher. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.31.50

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte schon ein bisschen inhaltlich etwas dazu sagen, weil ja auch im Bautenausschuss der Herr Präsident Graf eine inhaltliche Wortmeldung dazu abge­geben hat.

Im Wesentlichen verlangen diese Anträge die Prüfung oder die Möglichkeit der Prüfung gemeinnütziger Bauvereinigungen durch den Rechnungshof, wobei ich dazu anmerken möchte, und das wird auch übersehen, dass die gemeinnützigen die meistgeprüften Unternehmen sind (Abg. Grosz: Aber von sich selbst!) – vom Revisionsverband.

Dazu möchte ich, weil das auch immer bestritten wird, Folgendes sagen: Die Prüfer beim Revisionsverband haben eine akademische Ausbildung, sie müssen drei Jahre Praxis machen, dann erst können sie eine Eignungsprüfung ablegen, sind weisungsfrei und haften natürlich auch wie in jedem anderen Wirtschaftsunternehmen.

Darüber hinaus werden die Gemeinnützigen geprüft von den Ländern; die müssen of­fenlegen und werden auch durch die Länder, die ja die Förderungsgeber sind, geprüft.

Nicht angesprochen in diesen Anträgen wurde die Prüfungsmöglichkeit – und das ist aus Gleichheitsgründen natürlich auch notwendig – aller privater Bauträger, die nicht gemeinnützig sind, die nämlich zwei Drittel der Wohnbauförderungsmittel erhalten. Ein Drittel bekommen von den 2,4 Milliarden € die Gemeinnützigen und zwei Drittel fallen an Private. Da ist die Prüfungsmöglichkeit nicht angesprochen, und das würde natür­lich aus Gleichheitsgründen dazu gehören.

Nicht angesprochen wurde die Prüfungsmöglichkeit des Rechnungshofes überhaupt nach dem Genossenschaftsrevisionsgesetz, in dem sämtliche Genossenschaften orga­nisiert werden.

Wenn man heute „ORF online“ gelesen hat, so konnte man einen Fall aus der Stei­ermark verfolgen, wo ein Immobilienunternehmer vor dem Aus steht, wo die Wohnungs-


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