Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 211

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eigentümer um ihre Einlagen fürchten. Er hat schlecht gewirtschaftet, ein Privater, kein Gemeinnütziger, hat ohne Gewerbeberechtigung gearbeitet, war gleichzeitig Makler, Hausverwalter, Bauträger, alles in einem, und jetzt wissen die Wohnungseigentümer nicht, wie es weitergeht. Das wäre bei einem Gemeinnützigen ganz sicher nicht mög­lich.

Hinsichtlich der verlangten Bedarfsprüfung ist auch die gesetzliche Regelung klar. Ge­meinnützig anerkannte Bauvereinigungen müssen sich einer Bedarfsprüfung unter­ziehen, das heißt, es muss Nachfrage bestehen. Diese Regelung hat sich auch be­währt, eine Bedarfsprüfung wird durch die zuständige Landesregierung vorgenommen, damit die Marktteilnehmer auch auf ihre möglichen Ressourcen hin untersucht werden und ob es seriöse Teilnehmer sind; unseriöse würden keinen Zugang zum Wohnungs­markt bekommen.

Die Effizienz solcher Bedarfsprüfungen ist auch in der Realität zu erkennen, denn im österreichischen gemeinnützigen Wohnbausektor hat es bis auf einmal keine schwer­wiegenden Unregelmäßigkeiten gegeben. Sie werden sich erinnern, es hat einen einzi­gen Kriminalfall gegeben, bei dem es einen unseriösen Marktteilnehmer gegeben hat. Das war der ehemalige FPÖ-Abgeordnete Rosenstingl, die Niederösterreichische Ge­nossenschaft, und der war dort führend tätig und ist für diese kriminellen Handlungen dann auch strafrechtlich verurteilt worden. (Abg. Öllinger: Da waren noch ein paar an­dere dabei!)

Ein weiterer Antrag kritisiert die Übertragung der Mietwohnungen, also gemeinnützige Bauvereinigungen ins Wohnungseigentum, den Fixpreis. Diese Fixpreisregelung bedeu­tet, dass per Gesetz ein Preis nur offenkundig nicht angemessen ist, wenn er über den ortsüblichen Preis hinaus geht.

Hier verlangt der FPÖ-Antrag, dass gemeinnützige Bauvereinigungen ihre Wohnungen künftig mehr oder weniger unter dem allgemeinen Marktniveau anbieten müssen. Die Bestimmung des Kaufpreises, dieses Fixpreises – und daran möchte ich auch erin­nern –, ist erst im Jahr 2000 unter Beteiligung der FPÖ in der Regierung eingeführt wor­den.

Bei gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen wird auf jeden Fall das Kostendeckungs­prinzip eingehalten, so wie es im WGG auch vorgesehen ist. Ich denke nicht, dass Sie eine Privatisierung meinen, wie es bei der BUWOG war. Wir konnten ja dem „Wirt­schaftsBlatt“ am 4. Oktober dieses Jahres entnehmen, dass unter der damaligen Mit­wirkung von Karl-Heinz Grasser und Freunden aus der FPÖ unser aller Eigentum, also die BUWOG-Wohnungen, um 800 € pro Quadratmeter an bestimmte Unternehmen ver­kauft wurden und dann von diesen Unternehmen weiter um 1 700 € bis 3 000 € an die bisherigen Mieter verkauft wurden.

Zusammenfassend möchte ich zu diesen Anträgen sagen, dass es mit uns ganz sicher zu keiner Schwächung oder zur Zerschlagung, sondern nur zu einer Stärkung des ge­meinnützigen Sektors kommen kann. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Singer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.37.31

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kollegen von der FPÖ, Sie fordern mit diesen und den fol­genden Anträgen, die Prüfungskompetenz des Rechnungshofes auch auf die gemein­nützigen Bauvereinigungen auszuweiten.

Ich schätze die Arbeit des Rechnungshofes sehr, ich werde aber den Eindruck nicht los, dass seitens der Opposition nur mehr dem Bundesrechnungshof eine entsprechen-


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