eigentümer um ihre Einlagen fürchten. Er hat schlecht gewirtschaftet, ein Privater, kein Gemeinnütziger, hat ohne Gewerbeberechtigung gearbeitet, war gleichzeitig Makler, Hausverwalter, Bauträger, alles in einem, und jetzt wissen die Wohnungseigentümer nicht, wie es weitergeht. Das wäre bei einem Gemeinnützigen ganz sicher nicht möglich.
Hinsichtlich der verlangten Bedarfsprüfung ist auch die gesetzliche Regelung klar. Gemeinnützig anerkannte Bauvereinigungen müssen sich einer Bedarfsprüfung unterziehen, das heißt, es muss Nachfrage bestehen. Diese Regelung hat sich auch bewährt, eine Bedarfsprüfung wird durch die zuständige Landesregierung vorgenommen, damit die Marktteilnehmer auch auf ihre möglichen Ressourcen hin untersucht werden und ob es seriöse Teilnehmer sind; unseriöse würden keinen Zugang zum Wohnungsmarkt bekommen.
Die Effizienz solcher Bedarfsprüfungen ist auch in der Realität zu erkennen, denn im österreichischen gemeinnützigen Wohnbausektor hat es bis auf einmal keine schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten gegeben. Sie werden sich erinnern, es hat einen einzigen Kriminalfall gegeben, bei dem es einen unseriösen Marktteilnehmer gegeben hat. Das war der ehemalige FPÖ-Abgeordnete Rosenstingl, die Niederösterreichische Genossenschaft, und der war dort führend tätig und ist für diese kriminellen Handlungen dann auch strafrechtlich verurteilt worden. (Abg. Öllinger: Da waren noch ein paar andere dabei!)
Ein weiterer Antrag kritisiert die Übertragung der Mietwohnungen, also gemeinnützige Bauvereinigungen ins Wohnungseigentum, den Fixpreis. Diese Fixpreisregelung bedeutet, dass per Gesetz ein Preis nur offenkundig nicht angemessen ist, wenn er über den ortsüblichen Preis hinaus geht.
Hier verlangt der FPÖ-Antrag, dass gemeinnützige Bauvereinigungen ihre Wohnungen künftig mehr oder weniger unter dem allgemeinen Marktniveau anbieten müssen. Die Bestimmung des Kaufpreises, dieses Fixpreises – und daran möchte ich auch erinnern –, ist erst im Jahr 2000 unter Beteiligung der FPÖ in der Regierung eingeführt worden.
Bei gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen wird auf jeden Fall das Kostendeckungsprinzip eingehalten, so wie es im WGG auch vorgesehen ist. Ich denke nicht, dass Sie eine Privatisierung meinen, wie es bei der BUWOG war. Wir konnten ja dem „WirtschaftsBlatt“ am 4. Oktober dieses Jahres entnehmen, dass unter der damaligen Mitwirkung von Karl-Heinz Grasser und Freunden aus der FPÖ unser aller Eigentum, also die BUWOG-Wohnungen, um 800 € pro Quadratmeter an bestimmte Unternehmen verkauft wurden und dann von diesen Unternehmen weiter um 1 700 € bis 3 000 € an die bisherigen Mieter verkauft wurden.
Zusammenfassend möchte ich zu diesen Anträgen sagen, dass es mit uns ganz sicher zu keiner Schwächung oder zur Zerschlagung, sondern nur zu einer Stärkung des gemeinnützigen Sektors kommen kann. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
19.37
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Singer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.37
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kollegen von der FPÖ, Sie fordern mit diesen und den folgenden Anträgen, die Prüfungskompetenz des Rechnungshofes auch auf die gemeinnützigen Bauvereinigungen auszuweiten.
Ich schätze die Arbeit des Rechnungshofes sehr, ich werde aber den Eindruck nicht los, dass seitens der Opposition nur mehr dem Bundesrechnungshof eine entsprechen-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite