landesbank. Überhaupt liest sich da Raiffeisen bei jeder zweiten sogenannten gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft, weil, sehr geehrte Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, der Rechnungshof festgestellt hat – das können Sie 2009 in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ nachlesen – und gleichzeitig auch die Arbeiterkammer festgestellt hat, dass sie ihren Mietern durch die Bank Kosten verrechnen, die an der oberen Grenze liegen, und weil diese sogenannten gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften nicht gemeinnützig arbeiten, zum Wohle der Allgemeinheit (Abg. Mag. Prammer: Nicht so laut!) – Verzeihung! –, sondern Umsatzrenditen von bis zu 39 Prozent haben. Frau Präsidentin, das ist nicht gemeinnützig!
Frau Präsidentin, Sie werden mir das durchaus zugestehen: Gemeinnützig bedeutet, dass wir das, was wir einnehmen, zum Wohle der Allgemeinheit und unserer Genossenschaftsmitglieder ordentlich aufteilen, die Mieten senken und den Menschen in diesem Land das Leben erleichtern, auch das Wohnleben erleichtern, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
Was diese Wohnbaugenossenschaften tun, ist eben genau das Gegenteil, wenn sie Renditen erwirtschaften, wenn sie Gewinne einstreifen, wenn sie den Bankinstituten gehören, wenn sie sich um die Ertragssteuer drücken und damit Steuergeld in Anspruch nehmen.
Daher, sehr geehrte Damen und Herren, unterstützen wir selbstverständlich den Antrag des Abgeordneten Graf, zumal die Abgeordneten Ing. Westenthaler und Bucher am 10. Oktober 2007 denselben Antrag eingebracht haben, am 27. Dezember 2007 einer von Ing. Westenthaler gekommen ist, 2008 einer gekommen ist und der Antrag des Abgeordneten Graf sich in die Bemühungen einreiht, die wir seit Jahren hier in diesem Haus einbringen und die der Rechnungshof auch einbringt.
Ich freue mich daher auch angesichts dieser Unterlagen und Materialien, die nicht dem BZÖ-Pressedienst entspringen, auf eine befruchtende Diskussion im Ausschuss ohne Redezeitbeschränkung. – Ich danke. (Beifall beim BZÖ.)
19.47
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 1219/A dem Verfassungsausschuss zu.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, geändert wird (1221/A)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 27. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein. – Zu Wort ist niemand gemeldet.
Ich schließe daher die Debatte und weise den Antrag 1221/A dem Verfassungsausschuss zu.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin
Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesgesetz vom 16. Ju-
ni 1948 über den Rechnungshof
(Rechnungshofgesetz (R.H.G.) 1948), BGBl.
Nr. 144/1948, geändert wird (1222/A)
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