Natürlich sind Gemeinnützige sehr nahe an Öffentlichen dran: Sie bekommen massive Förderungen, sie sind von der Ertragssteuer befreit. Da kann man schon argumentieren, dass es ein erhöhtes Interesse gibt und daher auch die Prüftätigkeit des Rechnungshofs Sinn macht. Aber – und das ist der entscheidende Punkt – es gibt ja derzeit schon Kontrollmechanismen! Es ist von den VorrednerInnen von der ÖVP und der SPÖ auch schon gesagt worden: Der Revisionsverband prüft, und es ist über die Prüfungsrichtlinienverordnung auch sichergestellt, dass das durch unabhängige Prüferinnen und Prüfer passiert.
Natürlich gibt es optisch eine Schieflage, wenn der Revisionsverband auf der einen Seite die Prüftätigkeit durchführt und auf der anderen Seite Interessensvertretung ist. Aber für eine Gesetzesänderung wird es etwas mehr als eine optische Schieflage brauchen, das heißt, es wird konkrete Missstände brauchen, die eine Gesetzesänderung rechtfertigen. Wenn es diese konkreten Missstände nicht gibt, dann heißt das, dass das System der Prüfung durch den Revisionsverband und die anderen Prüfinstanzen funktioniert, und dann braucht man auch keine Gesetzesänderung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
19.42
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Grosz zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.43
Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Präsident! Herr Abgeordneter Steinhauser! Frau Abgeordnete Becher! Herr Abgeordneter Singer! „Der Revisionsverband war einerseits Prüforgan, zugleich jedoch auch die Interessensvertretung der von ihm zu prüfenden gemeinnützigen Bauvereinigungen. Die Organe des Revisionsverbandes bestanden überwiegend aus Funktionären der gemeinnützigen Bauvereinigungen.“ – Seite 105.
Seite 106: Der Rechnungshof „beurteilte das im Bereich der gemeinnützigen Bauvereinigungen bestehende Kontrollsystem“ äußerst „kritisch. „Da die Aufsichtsbehörden im beobachteten Zeitraum von drei Jahren keine eigene Prüfung veranlassten, baute das Kontrollsystem in der Praxis nahezu vollständig auf der Tätigkeit des Revisionsverbandes auf.“ – Seite 106.
Seite 107, Herr Abgeordneter Steinhauser: „Der Rechnungshof konnte eine umfangreiche Kontrolltätigkeit durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Stellen in diesem Bereich daher nicht nachvollziehen.“ – Nicht der Pressedienst des BZÖ, auch nicht der Antrag der Abgeordneten Bucher, Westenthaler oder der nunmehrige Antrag des Abgeordneten Graf, nein, der Bericht des österreichischen Rechnungshofes 2009, Serie 7! Ich gratuliere zu der Weitsicht, auch den Damen und Herren von SPÖ und ÖVP.
Und: Jawohl, es stimmt, wir wollen die gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften der Rechnungshofkontrolle unterziehen, weil sie sich eben die Ertragssteuer sparen, weil sie daher im Gegensatz zu anderen privilegiert sind, weil für sie, wie die Arbeiterkammer – auch keine Institution des BZÖ, sondern, glaube ich, der Sozialdemokratie – bereits im Jahr 1990 festgestellt hat, dass nicht die Interessen der Wohnungsnutzer im Vordergrund stehen, sondern vorwiegend die Profitinteressen der beteiligten Kreditinstitute; die beteiligten Kreditinstitute der sogenannten gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften wie die Raiffeisen Landesbank Burgenland, die Sparkasse, das Sozialwerk Bau-Holz, der ÖGB, die BAWAG, die Stadt Linz, die Oberbank, die Bank für Oberösterreich, die BAWAG Graz, die Erste Bank, Herr Sallmutter, Frau Hostasch, Adolf Ottendorfer, Herr Mag. Heinz Vogler, in diesem Fall die Wohnbauvereinigung für Privatangestellte Gemeinnützige GesmbH, noch einmal die BAWAG, der Verbund, die Kammer der gewerblichen Wirtschaft, das Bankhaus Krentschker & Co., die Raiffeisen-
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