Außerdem gibt es keine jährliche Valorisierung, keine jährliche Anpassung. Das, was Sie seinerzeit von der blau-schwarzen Regierung und von der schwarz-orangen Regierung immer wieder gefordert haben, setzen Sie auch nicht um in diesen Bereich.
Dann gibt es einen weiteren Raubzug und Anschlag auf Menschen mit Behinderung, und zwar das Behindertengleichstellungsgesetz. Ich habe noch im Ohr, wie seinerzeit die damalige Behindertensprecherin der SPÖ, Frau Abgeordnete Lapp, gesagt hat, diese Fristen für die Barrierefreiheit seien viel zu lang. Jetzt verschieben wir sie noch einmal um vier Jahre. Dabei wäre es genau jetzt notwendig, die Barrierefreiheit zu forcieren und diese früher umzusetzen, weil das ein Wirtschaftsmotor ist. Das hätten Sie machen können, das wäre eigentlich richtig und wichtig für die Betroffenen.
Was den Kündigungsschutz von begünstigten Behinderten betrifft, so wird die Frist jetzt angehoben. Bisher hat man bei sechs Monaten im Dienstverhältnis einen besonderen Kündigungsschutz gehabt. Jetzt setzt man das hinauf auf vier Jahre. Erst dann hat man diesen besonderen Kündigungsschutz. Also jetzt werden natürlich verstärkt wieder Menschen mit Behinderung einer Kündigung ausgesetzt sein, bevor diese Frist abläuft. Das ist natürlich auch klar.
Es fällt Ihnen nichts zur Verwaltungsreform ein. Es fällt Ihnen nichts bei den Ländern und Gemeinden ein. Da wissen wir überhaupt noch nicht, wie was passiert. Da haben Sie überhaupt nichts vor. Die ÖBB sind verschuldet. Die ÖVP und Staatssekretär Lopatka kritisieren das immer wieder, aber da passiert überhaupt nichts, und bei der ASFINAG auch nicht. Bei den Sozialversicherungsanstalten wird auch nichts getan, obwohl das Bereiche sind, die heute das Budget in Österreich auffressen.
Dann gehen Sie auf die Pensionen los, aber da gibt es überhaupt keinen Vorschlag, wie man das konkret umsetzen will. Die Pensionsprivilegien bei den Österreichischen Bundesbahnen greifen Sie nicht an, bei der Oesterreichischen Nationalbank auch nicht. Das gilt für andere Dingen auch. Dass die Haklerpensionsregelung umgebaut werden muss, ist auch keine Frage. Man kann sie nicht ersatzlos streichen – gut, da haben wir noch zwei, drei Jahre Zeit –, aber genau das ist es, denn dort sollte man aufpassen, dass man nicht die Falschen trifft. Man muss auf die Erwerbsjahre achten. Man muss die Erwerbsjahre und jene Jahre, die keine Erwerbsjahre sind, vergleichen. Früher in den siebziger Jahren waren die Leute durchschnittlich 44, 45 Jahre im Erwerbsleben. Dazu kamen die Jahre der Ausbildungszeit – bis 14 – und die Jahre des Ruhestandes als Nichterwerbsjahre. Bei einer höheren Lebenserwartung werden diese allerdings mehr.
Jemand, der 45 Jahre gearbeitet hat, kann aber einfach nicht mit Abschlägen bestraft werden, nur weil diese bis zum 60. Lebensjahr erbracht wurden. So kann es auf jeden Fall nicht sein! (Beifall beim BZÖ.)
Wichtig ist auch, bei dem ganzen Pensionswirrwarr zu berücksichtigen, wie hoch der Bundeszuschuss ist. Wie hoch ist er bei den ASVGlern, wie hoch ist er bei den Selbständigen und wie hoch bei den Bauern? – Nach dem ASVG sind es 13 Prozent, aber das Umlageverfahren ist eigentlich so gestaltet worden: ein Drittel Dienstnehmer, ein Drittel Dienstgeber und ein Drittel Bundeszuschuss. Davon sind wir noch weit entfernt. Die Selbständigen sind natürlich mit 34 Prozent genau dort, aber bei den Bauern sind es 81 Prozent. Da gehört der Hebel angesetzt, weil die Beiträge in diesem Bereich auch viel niedriger sind. Dann wäre das schon eine große Reform. (Beifall beim BZÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.)
14.37
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
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