Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umstellung des Systems der Pendlerpauschale auf eine kilometerabhängige Pendlerbeihilfe
eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 20.12.2010 im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (981 d.B.) Budgetbegleitgesetz (1026 d.B.)
Durch die von der Regierung beschlossene Erhöhung der Mineralölsteuer für Benzin (plus 4 Cent) und Diesel (plus 5 Cent) zuzüglich Mehrwertsteuer werden die ohnehin zu hohen Treibstoffpreise ein weiteres Mal erhöht, womit jeder Pendler kommendes Jahr durchschnittlich rund 400 Euro mehr für seine Fahrt zum Arbeitsplatz bezahlen muss. Diese Regelung trifft einmal mehr die sozial Schwächeren, die auf das Auto angewiesen sind wie beispielsweise Arbeiter am Land, Kleinverdiener, geringfügig Beschäftigte, Teilzeitkräfte und vor allem auch Frauen, die ohne Auto Familie und Beruf nicht vereinbaren könnten.
Das jetzige System führt dazu, dass überhaupt nur jeder zweite der rund 1,8 Millionen Pendler Anspruch auf Pendlerpauschale hat.
Im Schnitt liegt diese Pauschale für eben nur jeden zweiten Pendler derzeit bei rund 290 Euro, während sich die durchschnittlichen Spritkosten auf rund 1400 Euro belaufen. Dazu kommen die Kosten für Wartung, Reparaturen, Versicherungen, Steuern, Parken usw. die für Pendler das Auto zum kaum mehr finanzierbaren „Luxusbesitz“ umwandeln.
Durch diesen weiteren Anschlag auf die Autofahrer erhöhen sich allein die Einnahmen aus der Mineralölsteuer von 2010 auf 2011 um mehr als + 11,5 %. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das, dass der Autofahrer zusätzlich 450 Mio Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an den Finanzminister jährlich abliefern muss.
Ein neues System zur Entlastung der Pendler/innen ist daher ein Gebot der Stunde.
Es ist notwendig das derzeitige System der Pendlerpauschale und des Verkehrsabsetzbetrags in eine kilometerabhängige Pendlerbeihilfe umzuwandeln.
Damit würden vor allem die bis jetzt benachteiligten Bezieher kleinerer Einkommen stark entlastet werden.
Diese neue Form der Pendlerunterstützung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und wird pro konkret zurückgelegten Arbeitswegkilometer gewährt.
Vorteile:
Sozial gerecht
Besserstellung unterer Einkommensbezieher
Flexibilisierung der Arbeitnehmer
Aufwertung des Wohnens im ländlichen Raum
Einfachere Verwaltung
Transparente Berechnung
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
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