Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 86

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eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicher­heits­gesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Tech­nologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) (1026 d.B.)

Die Politikerpensionen alter Art wurden vor 13 Jahren abgeschafft. 472 Altpolitiker und Hinterbliebene erhalten noch immer eine gut dotierte Rente von ca. 3.136 Euro monatlich (14 x im Jahr) bis zu einer 14.000 Euro Luxusrente.

Alleine im Jahr 2009 haben mehr als 26 Millionen Euro die gut dotierten Renten und die Luxusrenten von Ex-Regierungsmitgliedern und Parlamentariern verschlungen.

Den Politikern, die noch nicht die Politikerpension „Alt“ durch Antritt der Pension in Anspruch genommen haben, sollte die Möglichkeit gegeben werden, in das Pen­sionssystem „Neu“ zu optieren. Diese würde das Budget nachhaltig entlasten.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die vorsieht, dass Politiker, die sich noch im Pensionssystem ‚Alt‘ befinden, die Möglichkeit gegeben wird, in das Pensionssystem ‚Neu‘ zu optieren.“

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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Themessl und weiterer Abgeordneter betreffend Tabak­steuer­gesetz 1995

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (981 d.B.): Budgetbegleitgesetz 2011 (1026 d.B.), in der 90. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 20. Dezember 2010

Im Zuge der Budgetbegleitgesetze 2011 ist unter anderem geplant, die Tabaksteuer in zwei Schritten – zum 1.1.2011 und 1.7.2011 – um je 20 Euro-Cent pro Packung Ziga­ret­ten anzuheben. Aufgrund dieser massiven Preiserhöhung bei Zigaretten besteht die Gefahr, dass vor allem Trafikanten in der direkten Grenzregion existenzbedrohende Umsatzeinbußen erleiden werden.

Die drastische Preiserhöhung bei Zigaretten wird zur Folge haben, dass der Schmug­gel weiter blüht bzw. noch weiter ansteigt und die erhofften Steuermehreinnahmen ausbleiben werden. Derzeit wird der jährliche – durch Schmuggel entstehende Tabaksteuerausfall – mit rd. 350 Mio. Euro beziffert. Auch der faktische Vergleich mit den Jahren 2004/05 in dem ebenfalls ein Steuermehraufkommen von rd. 100 Mio. Euro geplant war und aufgrund der drastischen Preiserhöhungen von 30 Euro-Cent pro Packung Zigaretten tatsächlich nur 20 Mio. Euro an Steuermehreinnahmen erreicht werden konnten, belegt den obigen Verdacht.

 


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