Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 121

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Wenn man dagegen die Ausführungen der Opposition hört und die Wünsche, die hier geäußert werden, was man nicht alles tun müsste, fühle ich mich in den 24. Sep­tember 2008 zurückversetzt und glaube, Sie hätten nichts lieber, als dass man diesen Tag und das, was man damals gemacht hat, fortsetzt. (Abg. Brosz: Wo die ÖVP die Hacklerregelung verlängert hat!) Und das wäre – das wissen Sie auch – der direkte Weg in die Pleite.

Das wollen wir nicht, sondern wir bekennen uns zu diesem Budget, das dem einen oder anderen natürlich in einer anderen Fassung besser gefallen würde (Zwischenruf des Abg. Öllinger), aber wir glauben, dass es notwendig ist.

Nun zu einigen Punkten dieses Budgets: Stabilitätsabgabe, Bankenabgabe. Natürlich: Diese Bankenabgabe bringt Geld ins Budget, aber eine richtige Steuerungsfunktion hat sie nicht. Da wäre, so glaube ich, die Finanztransaktionssteuer, von der wir alle in diesem Haus schon lange sprechen, wesentlich zielführender.

Wenn wir den Finanzmarkt, wenn wir die Spekulationen, wenn wir den Euro in den Griff bekommen wollen, werden wir europaweit intensiv in diese Richtung weiter überlegen müssen. Dass ein Alleingang da keinen Sinn macht, wissen wir auch. Jedenfalls wird es in diese Richtung Bewegung geben müssen.

Oder nehmen wir die Stiftungssteuer: Auch die Stiftungssteuer bringt mehr Geld in die Staatskasse. Aber ich begrüße ausdrücklich den Vorschlag von Außenminister Spin­delegger, dass man die Stiftungssteuer auch in Richtung Finanzierung der Entwick­lungszusammenarbeit ausbaut, und ich hoffe, dass hier in der nächsten Zeit etwas möglich ist.

Da ich von Entwicklungszusammenarbeit rede, möchte ich kurz auf die vor einiger Zeit hier im Parlament beschlossene Spendenabsetzbarkeit zu sprechen kommen. Wir wissen nunmehr, dass praktisch nicht mehr Spenden in die Töpfe der NGOs gekom­men sind, und ich möchte daher klipp und klar anmerken: Wenn nicht eine Verdoppe­lung der Spenden oder zumindest eine Steigerung des Spendenaufkommens um die Hälfte erreicht werden kann, dann zahlt in diesem Bereich eigentlich ausschließlich der Staat die Zeche, und dann wäre es wesentlich vernünftiger gewesen, wir hätten das nicht gemacht und hätten das Geld, das der Staat dafür zurückzahlen muss, direkt den betroffenen Projekten und zum Beispiel der Entwicklungszusammenarbeit gegeben.

Also nicht alles, was wir machen, erscheint mir auf lange Sicht wirklich gut überlegt und sinnvoll. Ich hoffe, dass sich das auch noch ändert.

Noch eine anerkennende Bemerkung zur Entwicklungszusammenarbeit und zum Arbeitslosenversicherungsgesetz: Da gibt es eine Rahmenfristerstreckung. Das heißt, es wird in Zukunft für jene Entwicklungshelfer, die zu relativ geringer Entlohnung in den Entwicklungsländern arbeiten, möglich sein, dass sie, wenn sie zurückkommen, nach ihrem ursprünglichen Einkommen in Österreich die Arbeitslosenunterstützung beziehen können.

Ich möchte ausdrücklich unserem Klubobmann Karlheinz Kopf danken, dem ich diesen Wunsch in die Verhandlungen mitgegeben habe, aber auch Herrn Minister Hundstorfer, der das letztlich in seinem Bereich umsetzen musste, dass das gelungen ist.

Mein Wunsch wäre, dass wir endlich auch im Pensionsbereich jenen Menschen, die zu relativ geringer Entlohnung in den Entwicklungsländern arbeiten, wenigstens ent­sprechende soziale Bedingungen gewährleisten können. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.55

 


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