Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 120

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eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 20.12.2010 im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (981 der Beilagen) Budgetbegleitgesetz 2011 (1026 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

„In Artikel 100 entfallen die Ziffern 1 und 13.“

Begründung:

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wird zur Budgetkonsolidierung für geringer pflege­bedürftige Menschen der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 dahingehend geändert, dass die Stundenwerte als Anspruchsvoraussetzungen in diesen Stufen erhöht wer­den. So ist geplant, dass die Zugangskriterien für die Pflegegeldstufe 1 (von 50 auf 60 Stunden) und für die Pflegestufe 2 (von 75 auf 85 Stunden) erhöht werden. Durch diese erschwerten Zugangsbestimmungen wird es zu Einsparungen im Pflegebereich von rund 23 Mio. Euro kommen. 2014 sollen dadurch rund 160 Mio. Euro eingespart werden. Nach Schätzungen werden rund 27.000 Personen von den geplanten Maßnahmen betroffen sein.

Feststeht aber, dass die finanziellen Auswirkungen für die rund 364.000 Bundes-Pflegegeldbezieher/innen, von denen rund 78.000 Personen die Pflegestufe 1 und rund 120.000 Personen die Pflegestufe 2 haben, weit höher sein werden als erwartet.

Pflegebedürftige Menschen in Österreich müssen darauf vertrauen können, dass sie die bestmögliche Pflege erhalten. Pflege muss leistbar, qualitätsvoll und sicher sein. Rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in ganz Österreich werden nach wie vor zu Hause betreut und gepflegt. Die Höhe des Pflegegeldes ist für die Möglichkeit der Versorgung in den eigenen vier Wänden entscheidend. Preissteigerungen bei den notwendigerweise zugekauften Leistungen schlagen sich ohne entsprechende Erhö­hung des Pflegegeldes als Verschlechterung der Versorgung nieder.

Statt in der Verwaltung zu sparen und eine dringende Gesamtreform im Pflegebereich durchzuführen werden mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 die finanziellen Mehrkosten in der Pflegevorsorge auf dem Rücken der pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen abgewälzt.

Daher sollen die erschwerten Zugangskriterien für die Pflegestufe 1 und 2 entfallen.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


13.50.48

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Reaktionen in der Bevölkerung auf dieses Sparbudget beziehungsweise auf die Maßnahmen in den Begleitgesetzen sind ja nicht nur negativ. Natürlich: Jene, die davon betroffen sind, sehen das nicht mit großer Freude, aber es gibt auch viele, die wissen, dass eine Budgetsanierung notwendig ist, dass Maßnahmen notwendig sind, und es gibt auch einige, die fragen, ob es damit genug sein kann, ob das nicht noch intensiver sein sollte. (Zwischenruf des Abg. Huber.)

 


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