Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 119

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Weiters gibt es eine enorme Verschlechterung für Behinderte, was den Kündigungs­schutz betrifft – vier Jahre ein Dienstverhältnis statt sechs Monaten. Es wird so sein, dass sämtliche begünstigte Behinderte jetzt früher gekündigt werden, also bevor sie das vierte Dienstjahr absolviert haben.

Zur Kürzung des Pflegegeldes: Die Kürzung des Pflegegeldes wird sozusagen tech­nisch verharmlost. Sie müssen sich vorstellen: Im Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung wird jetzt der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 dramatisch erschwert!

Für die Pflegestufe 1 wird die Zahl der Wochenstunden von 50 auf 60 angehoben, für die Stufe 2 von 75 auf 85 Wochenstunden. Es fallen dadurch sehr viele heraus, denn der größte Teil der Pflegebedürftigen befindet sich in den Stufen 1 und 2. Das ist der Wahnsinn in diesem Bereich! (Abg. Riepl: Für die ändert sich nichts! Für die ändert sich aber nichts, die drinnen sind, das muss man sagen!) – Für die nicht, aber für die Neuen, und für jene, die neu bewertet werden. Das ist ja das Problem, und das werden immer mehr. Kollege Riepl, du weißt, dass das von Jahr zu Jahr mehr werden.

Pflegebedürftige Menschen müssen aber auch, Kollege Riepl, darauf vertrauen können, dass sie in Zukunft auch Pflege erhalten. Wo ist dein soziales Gewissen, bitte?

Anstatt bei den Pflegebedürftigen zu sparen und eine dringend notwendige Gesamt­reform im Pflegebereich durchzuführen, verschlechtern Sie jetzt den Zugang in diesem Bereich.

Die vorgesehenen erschwerten Zugangskriterien zu den Pflegestufen 1 und 2 sollten daher, Herr Kollege Riepl, geändert werden beziehungsweise entfallen.

Deswegen bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

„In Artikel 100 entfallen die Ziffern 1 und 13.“

*****

Ich appelliere an dein soziales Gewissen, Kollege Riepl, und jenes deiner Kolleginnen und Kollegen, auch diesem Abänderungsantrag zuzustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

13.50


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen

 


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