Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 122

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter DDr. Königshofer. – Bitte.

 


13.55.11

Abgeordneter DDr. Werner Königshofer (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und mein Herr auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich möchte das österreichische Bud­get hier nicht isoliert sehen, sondern, wie ich es schon einmal getan habe, im Zusam­menhang und vor dem Hintergrund der europäischen Finanz-, Banken- und Währungs­krise.

Es wird immer davon gesprochen, dass die EU jetzt zu einer Transferunion würde. Meine Damen und Herren, das stimmt ja nicht! Die EU und ihre Vorgänger­organi­sationen – EG, EWG und so weiter – waren immer schon Transferunionen, weil Jahr für Jahr Milliarden von Euro, D-Mark, Schilling und so weiter von den Nettozahlern zu den Nettoempfängern geflossen sind.

Jetzt, meine Damen und Herren, kommt eine neue Qualität ins Spiel: Jetzt soll diese Europäische Union über eine Transferunion hinaus zu einer Haftungsunion gemacht werden. Das heißt, die Nettozahler sollen jetzt für die Nettoempfänger oder schwäche­ren Länder die Haftung übernehmen – für ihre Schulden und für ihre Defizite. Und das erfolgt insofern, als dieser Artikel 125 des Lissaboner Vertrages, der noch kein Jahr gültig ist, durch zwei Sätze abgeändert und damit relativiert wird.

Man spricht auch im ORF davon, dass das nur ein Zusatz zu dem Lissaboner Vertrag, eine kleine Erweiterung wäre. In Wirklichkeit aber ist das, meine Damen und Herren, eine essentielle qualitative Veränderung des Lissaboner Vertrages, der wir so nicht zustimmen können! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei einer solchen Vertragsänderung müsste es auch in Österreich eine Volksabstimmung geben. Und Herr Bundeskanzler Faymann hat gemeinsam mit seinem damaligen Kollegen Gusenbauer einen Brief an die „Kronen Zeitung“ geschrieben, worin er versprochen hat, dass er bei einer essen­tiellen Vertragsänderung bereit ist, das Volk zu fragen, ob es damit einverstanden ist oder nicht.

Ich erinnere den Herrn Bundeskanzler an sein damals gemachtes Versprechen, und ich erinnere ihn an die österreichische Bundesverfassung, an den Artikel 44, wo bei grundsätzlichen Verfassungsänderungen eine Volksabstimmung vorgeschrieben ist.

Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, es kann doch nicht sein, dass Sie mit Ihrer Unterschrift Österreich, den Staat Österreich, das österreichische Volk, das österreichische Volksvermögen in eine Haftung hineinmanövrieren, von der wir heute noch gar keine Ahnung haben, wie groß sie werden könnte! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen schon das letzte Mal gesagt: Nach Griechenland war schon Irland im Visier der Spekulanten und musste jetzt unter diesen Rettungsschirm flüchten. 85 Milliarden € soll Irland bekommen. Dafür zahlt Irland 5 Prozent Zinsen im Jahr, das sind 4,25 Milliarden € – und 3 Milliarden spart Irland ein. Da fehlen pro Jahr 1,25 Milliarden €, in fünf Jahren sind das 6,25 Milliarden, die zu wenig vorhanden sind. Und dann müsste Irland noch 85 Milliarden zurückzahlen! Bei schrumpfender Wirtschaft kann es kein Wachstum geben! Und die französische Finanzministerin Lagarde hat gesagt, diese 85 Milliarden für Irland reichen, um dieses Land drei Jahre über Wasser zu halten. – So kann es nicht sein, meine Damen und Herren!

Und jetzt sage ich Ihnen zum Schluss noch zu diesem Haftungsrahmen: Was wäre denn der Deckungsstock dieses Haftungsrahmens? – Der Deckungsstock oder die Bonitätsgrundlage dieses Haftungsstockes sind im Wesentlichen rund 6 000 Milliar-


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