Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 175

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ausgleich in Tirol von 55 042 880 Euro und dem Anteil der Gemeinde am abgestuften Bevölkerungsschlüssel von 557/1 117 338) zusteht, sohin höhere Ertragsanteile von 35 499 Euro. Hätte die Anlassfallwirkung auch die Jahre 2009 und 2010 umfasst, würde diese Berechnung höhere Ertragsanteile von 34 144 für das Jahr 2009 und (auf Basis einer aktuellen Prognose) von 35 080 Euro für das Jahr 2010 ergeben. Der Anspruch auf höhere Ertragsanteile richtet sich gegen das Land Tirol.

Mit § 24 Abs. 1d wird die Verteilung des Getränkesteuerausgleichs für die Jahre 2008 bis 2010 für die Ertragsanteile der Gemeinde Mils bei Imst neu geregelt. Damit wird zwar die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Verfahren A 2/09 obsolet, allerdings erfolgt diese Neuregelung zu Gunsten der klagenden Gemeinde, denn an­stelle der sonst im Verfahren zustehenden 35 499 Euro (und den Anwaltskosten) werden die Ertragsanteile der Gemeinde um 120 000 Euro zu Lasten der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel erhöht.

Zur Änderung des Art. 124 (Änderung des Richter- und Staatsanwaltschafts­dienst­gesetzes):

In Z 6a soll eine Anpassung an die Neuregelung zum Vorrückungsstichtag vorgenommen werden.

Zur Änderung des Art. 146 (Agrarkontrollgesetz):

In § 1 wird eine redaktionelle Klarstellung vorgenommen.

Zu den sonstigen Änderungen:

Die übrigen vorgeschlagenen Änderungen dienen der Bereinigung von Redaktions­versehen.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Jetzt gelangt Herr Kollege Petzner zu Wort. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.38.24

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich komme zur Erläuterung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Bucher, Petzner, Kolleginnen und Kollegen zum Budgetbegleitgesetz 2011 und halte fest, dass es sich dabei um eine Reihe von Änderungen handelt. Insgesamt sind es genau hundert an der Zahl. Ich gehe davon aus, dass die Unterlage geschäftsordnungsgemäß im Saal verteilt wird, ich erläutere daher die inhaltlichen Kernpunkte des Abänderungsantrages und gehe davon aus, dass er damit ordnungsgemäß eingebracht ist.

Ich beginne mit dem Bereich der allgemeinen Verwaltung, wo das BZÖ die Erhöhung im Bereich des Parteiengesetzes ebenso ablehnt wie die Erhöhung der Publizistik­förderung in Sparzeiten. Weiters lehnen wir im Bereich der allgemeinen Verwaltung die KommAustria-Rücklagenauflösung und die Abgeltung des Zusatzaufwandes in der Statistik ab. Nicht unsere Zustimmung finden auch die vorgeschlagenen Änderungen im Budgetbegleitgesetz, was das Dienstrecht betrifft.

Meine Damen und Herren, der nächste Bereich ist die Justiz. Wir sind die Partei der Bürgerrechte und lehnen daher, die Sparmaßnahmen und Belastungen ab, die da auf die Rechtsuchenden, auf die Menschen, die sich hilfesuchend an das Gericht wenden, zukommen. Ich nenne als Beispiel nur die Erhöhung der Gerichtsgebühren. Wir lehnen auch die Angriffe auf den Rechtsstaat wie die Entkriminalisierung fahrlässiger Körper­verletzungen oder die geplante Verkürzung des Gerichtsjahres ab.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite