Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 189

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beschlossen haben, einzuhalten. Das heißt eben auch für jedes Ressort, gewisse Reformen, gewisse Änderungen vorzunehmen, um Einsparungen zu erzielen und natür­lich auch da und dort Mehreinnahmen zu haben. Das ist der Inhalt dieses Budget­begleitgesetzes.

Das heißt, alle, die hier Strukturreformen verlangt oder kritisiert haben, dass es keine gebe, denen kann ich den zwar schwierigen und mühsamen Weg – keine Frage! – nur empfehlen: Lesen Sie das Budgetbegleitgesetz! Sie werden viele Maßnahmen finden, die auch genau diese Einsparungen, diese Effizienzsteigerung ermöglichen. Ich darf hier nur stichwortartig einige Beispiele aus dem Justizbereich anführen.

Ein Bereich, der durchaus kritisiert wurde, ist, dass man die sogenannten Gerichts­ferien, die verhandlungsfreie Zeit, einschränkt – dass man sie einerseits verkürzt und andererseits auf jene Fristen einschränkt, die eben Rechtsmittelfristen auslösen oder Rechtsmittel zur Folge haben.

Ich halte das für richtig und gut, weil damit das Phänomen beseitigt wird, dass im Sommer für eineinhalb Monate relativer Stillstand herrscht. In dieser Zeit konnten bisher viele Verfahren nicht fortgesetzt werden, weil man den Ablauf einer Frist abwar­ten musste, zum Beispiel für eine Sachverständigenbestellung. Das wird in Zukunft nicht mehr notwendig sein. Genauso wird es möglich sein, die Infrastruktur der Gerichte effizienter zu nützen.

Trotzdem ist es gelungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch in der Diskussion der letzten Wochen, nach dem Begutachtungsverfahren, Lösungen zu finden, die den betroffenen Berufsgruppen und den Parteien entgegenkommen – indem einerseits, wie gesagt, die Rechtsmittelfristen nicht umfasst sind und anderer­seits noch zusätzlich ein Vertagungsgrund mit eingebunden wurde. Das heißt, wenn ein Parteienvertreter auf Urlaub ist, gibt es die Möglichkeit oder ist es sogar ver­pflichtend im Gesetz vorgesehen, zu vertagen.

Etwas, das noch kritisiert wurde, worauf wir uns jetzt verständigt haben – Kollege Jarolim und meine Wenigkeit, gemeinsam mit dem Justizressort –, ist, dass wir weiter­verhandeln, eine Urlaubsdatenbank für Parteienvertreter aufzubauen. Gerade den kleineren Kanzleien würde das sehr entgegenkommen. Mit den technischen Möglich­keiten ist das heute durchaus kein Problem mehr. In diese Datenbank könnte für eine gewisse Zeit im Jahr ein möglicher Urlaub, eine Freizeit eingegeben, gemeldet werden, sodass in dieser Zeit eben keine Verhandlung anberaumt werden könnte. (Abg. Mag. Kuzdas: Bravo! – Beifall bei der SPÖ.)

So gibt es also auch noch einige andere Bereiche, wo es durchaus Strukturreformen in Richtung Einsparungen und Effizienzsteigerungen gegeben hat. Ich glaube daher, dass man mit gutem Gewissen auch dieses Budgetbegleitgesetz hier und heute beschließen kann.

Die Diskussion über verschiedene Abänderungsanträge wurde geführt. Ich halte es allerdings auch für etwas sonderbar, dass die Opposition es einerseits kritisiert, wenn ein Gesetzeskonvolut Wochen vorher zur Diskussion steht, aber dann hier in der letzten Minute Hunderte Abänderungsanträge einbringt und möchte, dass man jetzt darüber entscheidet. Das ist wohl auch nicht leichter möglich. Wir haben zur Dis­kussion genug Zeit gegeben, und Sie verlangen jetzt von uns, dass wir hier in Kürze über Ihre Anträge entscheiden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Ruf beim BZÖ: Sind Sie jetzt dafür oder dagegen?!)

15.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Mag. Stefan. Die Restredezeit der Fraktion beträgt 2 Minuten. – Bitte.

 


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