Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 190

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15.02.34

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein wesentlicher Punkt für den Rechtsstaat ist, dass der Zugang zum Recht für den Bürger möglichst einfach ist und das Vertrauen in die Justiz besteht.

Mit diesem Budgetbegleitgesetz werden leider Maßnahmen getroffen, die den Zugang zum Recht erschweren. Eine dieser Bestimmungen ist, dass die Gerichtsgebühr für Eigentumseintragungen, Einverleibungen im Grundbuch erhöht werden. Das erfolgt ohne sachlichen Grund. Hier geht es nicht um die Anpassung einer Gebühr, weil die Inflation gestiegen ist oder Ähnliches. Diese Gebühr ist eine Hundertsatzgebühr, das heißt, sie steigt mit dem Wert der Liegenschaften, nimmt also ohnehin zu.

Es ist daher völlig unverständlich, dass es diese Erhöhung gibt. Erfreulicherweise ist das Justizministerium darauf eingegangen, dass Rechtsanwaltskammer, Notariats­kam­mer, aber auch die freiheitliche Fraktion da Übergangsregelungen eingefordert haben. Diese sind aber meines Erachtens unzureichend. Es wird jetzt hier darauf abgestellt, dass die Selbstberechnung vor dem 1. Jänner 2011 stattfindet. Aber es ist damit immer noch nicht geregelt, was mit Verträgen passiert, die noch vor dem 31. Dezember 2010 abgeschlossen, aber noch nicht dem Grundbuch vorgelegt wurden.

Es kann durchaus sein, dass es Monate dauert, bis so etwas vorgelegt werden kann. Es liegt nicht in der Hand des Treuhänders, das zu machen. Er wartet auf Urkunden, kann diesen Vertrag nicht vorlegen und trägt dann das Risiko; er hat aber auch als Treuhänder die Verpflichtung, das beim Grundbuch einzubringen und trägt dann die Verantwortung, die Gebühr dafür abzuführen.

Man könnte das ganz leicht ändern, indem man das auf das Datum des Vertrags­abschlusses abstellt. Wenn der Vertragsabschluss bis einschließlich 31. Dezem­ber 2012 stattgefunden hat, könnte man noch die alte Regelung gelten lassen. Das hätte auch etwas mit Rechtssicherheit zu tun. Das hätte auch etwas damit zu tun, dass die Bevölkerung, aber auch die Vertragserrichter bei Vertragsabschluss wissen, worauf sie sich einlassen, denn das ist Teil der Vertragsvereinbarung. Ich bitte daher noch einmal, umzudenken. Es ist eine Maßnahme, die nicht maßgeblich Geld kostet, aber schlicht und einfach dazu führt, dass man Sicherheit hat. Ich bitte, das zu berücksichtigen und hier noch einmal eine Abänderung vorzunehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Ing. Mag. Kuzdas. Ich teile mit, dass die Restredezeit Ihrer Fraktion 7 Minuten beträgt. – Bitte.

 


15.05.13

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Mitglieder der Bun­des­regierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Abstimmungs­mara­thon noch ein paar Anmerkungen. „Unsozial“, „Pensionsraub“, „Schröpfpaket“, „Skan­dal“, „Armutszeugnis“, „Bildungsklau“ – all das war von der Opposition heute zu hören. In Wirklichkeit, meine Damen und Herren, ist das ein ausgewogenes Budget und unter den gegebenen Umständen auch ein sozial verträgliches. (Ironische Heiterkeit des Abg. Neubauer.)

Tun Sie doch nicht so, als wären 2008, 2009 und das heurige Jahr spurlos an uns vorübergegangen: Wir haben eine Weltwirtschaftskrise erlebt, die sich als seit den 1930er Jahren einmalig darstellte. Die Wirtschaft wurde durchgebeutelt wie nie zuvor.

 


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