Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 197

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ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kollegin­nen und Kollegen sowie namentliche Abstimmung hierüber.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträgen sowie von den Verlangen auf getrennte beziehungsweise namentliche Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die zum Entwurf des Budgetbegleitgesetzes 2011 eingebrachten Entschließungs­an­träge werde ich im Anschluss an die dritte Lesung in der Reihenfolge der Einbringung unter Berücksichtigung des vorliegenden Verlangens auf namentliche Abstimmung abstimmen lassen.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeord­neten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen, der Änderungen in den Einleitungs­sätzen in Artikel 1, 2 und 3 zum Inhalt hat.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Artikel 3 Ziffer 1 § 9 Abs. 4 sowie Ziffer 2 § 9 Abs. 4 in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 4, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Artikel 5. (Beifall und Rufe bei SPÖ und ÖVP – in Richtung der den Sitzungssaal betretenden Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek –: Schau! Guten Morgen! – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung des Artikel 5 vor.

Darüber hinaus ist hiezu namentliche und getrennte Abstimmung verlangt worden.

Da das Verlangen auf namentliche Abstimmung von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist über die beantragte Streichung des Artikel 5 die namentliche Abstimmung durch­zuführen.

Ich gehe daher so vor.

Ich werde jetzt – ein einziges Mal am heutigen Abend – das Prozedere erläutern, ansonsten gehen wir bei allen folgenden namentlichen Abstimmungen analog vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeord­netenpulte. Sie tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen


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