Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 30

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wann, wenn nicht jetzt, hätte man derartige Änderungen angehen können? Es ist daher für die Zukunft zu befürchten, dass sich auf dem Gebiet nichts tun wird. Dennoch versuche ich es hier zumindest einmal mit zwei Vorschlägen substantieller Ände­rungen, die tatsächlich eine Verbesserung bringen könnten und nicht schlichtweg eine Forderung nach mehr Geld oder sonst etwas sind.

Die erste vorgeschlagene substantielle Maßnahme ist, dass der Rechnungshof bereits in die Budgeterstellung mit eingebunden wird im Sinne eines begleitenden Controllings. Derzeit ist die Situation so, dass die Ministerien, jedes für sich, ein Budget machen, das heißt, an das je eigene Ministerium denkt. Es ist daher so, dass wir im Wesentli­chen ein Gießkannenprinzip haben, demgemäß also zuerst die Gießkanne wirkt und dann der Rasenmäher drüberfährt. So kann man vielleicht einen Golfplatz erzeugen, aber sicherlich keine blühende Landschaft.

Es fehlt die Sicht von außen. Es wäre daher sehr sinnvoll, wenn der Rechnungshof ein­gebunden werden könnte, wenn der Rechnungshof tatsächlich bereits an der Budget­erstellung mitarbeitete, Modellrechnungen machte. Man könnte so eine Kompetenz aufbauen, wenn man sich eben einmal in gewisser Weise helfen ließe. Das sind Maß­nahmen, die garantiert jeder Unternehmer in seinem Bereich in Anspruch nehmen wür­de beziehungsweise auch in Anspruch nimmt wie jeder andere auch, der verantwor­tungsvoll handelt. Es wäre daher sinnvoll, darüber nachzudenken und das auch durch­zusetzen.

Der zweite Vorschlag betrifft den Verfassungsgerichtshof. Es wäre sinnvoll, wenn der Verfassungsgerichtshof ebenfalls bereits bei der Gesetzwerdung eingebunden und be­fragt werden könnte. (Beifall bei der FPÖ.)

Es sollte also eine verbindliche Stellungnahme des Verfassungsgerichtshofs geben, damit es nicht dazu kommt, was wir etwa in den letzten drei Jahren feststellen muss­ten: Es waren etwa 30 Gesetze, die wieder aufgehoben werden mussten. Das bedeu­tet einen unglaublichen auch finanziellen Aufwand und natürlich auch eine Einschrän­kung der Rechtssicherheit der Bevölkerung, die sich dann ja nicht mehr sicher sein kann, dass die Gesetze rechtmäßig zustande kommen. Es wäre also sinnvoll, den Ver­fassungsdienst im Bundeskanzleramt aufzulösen und stattdessen verbindliche Aus­künfte vom Verfassungsgerichtshof einzuholen und so auch eine größere Rechtssi­cherheit zu schaffen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt zu diesem Tagesordnungspunkt noch viel zu sagen. (Abg. Strache: Wir wollen mehr, Harald! Wir wollen mehr!) Ja, gerne auch mehr, aber die zur Verfügung stehen­de Zeit erlaubt das nicht.

Es wäre sinnvoll, die Kompetenz der Volksanwaltschaft zu erweitern. Es gibt da aber immer wieder Widerstände. Es ist völlig unverständlich, warum das so ist und warum diese Blockade noch immer besteht.

Es wären viele Maßnahmen zu treffen, die die Obersten Organe anlangen. Es gibt aber auch noch andere Redner, die das hier vorbringen werden. Es wäre vor allem auch wichtig, dass der Verfassungsgerichtshof seinen „Rucksack“, wie man das so schön nennt, den er aufgebaut hat, auch wieder abbauen könnte. Der Verfassungsgerichtshof ist derzeit hauptsächlich mit Verfahren beschäftigt, die sich mit dem Asylwesen be­fassen – 65 Prozent des Anfalles kommen vom Asylgerichtshof –, und ist damit über­lastet. Wir haben derzeit in etwa 2 200 Fälle, die offen sind. Es wäre daher sinnvoll, wenn man jetzt einmal das Sessionensystem so lange aussetzen würde, bis dieser Rückstand aufgearbeitet ist.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite