Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 31

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, welche vorsieht, dass die Sessionen des Verfassungsgerichtshofes so lange ausgesetzt werden, bis der Rückstau aufgearbeitet ist und weiters dem Verfassungs­gerichtshof eine Aufstockung des Personals zu diesem Zweck ermöglicht wird.“

(Beifall bei der FPÖ.)

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Ich kann also den Regierungsparteien ans Herz legen, die Situation, dass jetzt drei Jahre lang keine Wahlen vor der Tür stehen, zu nutzen und den erforderlichen Mut auf­zubringen. Wir werden sie dabei auf jeden Fall unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

0.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausset­zung der Sessionen am Verfassungsgerichtshof eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorla­ge (980 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvorschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.), Unter­gliederung 03 – Verfassungsgerichtshof, in der 91. Sitzung des Nationalrates am 20. De­zember 2010

Der Rückstau an noch nicht erledigten Fällen, so die Berichte des Verfassungsge­richtshofes, wird von Jahr zu Jahr größer. Die Auswirkung dieses Rückstaus ist, dass der Bürger im Durchschnitt 8½ Monate auf sein Erkenntnis zu warten hat, was für ihn nachteilige Folgen haben kann.

Derzeit werden die Sitzungen des Verfassungsgerichtshofes vom Präsidenten nach Bedarf angeordnet, in der Praxis jedoch wird das Sessionensystem angewandt, d. h. der Verfassungsgerichtshof tagt nicht – wie etwa der Verwaltungsgerichtshof oder die ordentlichen Gerichte – in Permanenz, sondern in der Regel vier Mal im Jahr für je­weils drei Wochen, und zwar im März, im Juni, im Oktober und im Dezember. Im Be­darfsfall kann der Präsident auch eine ein- oder mehrtägige „Zwischensession“ an­setzten. Wobei der Verfassungsgerichtshof mit diesen Zwischensessionen es nicht ge­schafft hat und auch nicht schaffen kann, die Verfahrensdauer, so wie es den Behör­den gesetzlich vorgegeben ist, auf sechs Monate zu verkürzen.

Daher ist es unumgänglich, dass der Verfassungsgerichtshof zumindest so lange die Sessionen aussetzt und ständig tagt, bis die Rückstände abgebaut sind. Weiters ist zu diesem Zweck auch notwendig das Personal des Gerichtshofes aufzustocken. Dadurch könnte die Verfahrensdauer auf sechs Monate verkürzt werden. Dies führt zu einer Er­höhung des Rechtsschutzes und Minimierung der negativen Folgen für die österrei­chischen Bürger.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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