Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 39

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Haus stattfinden mussten, damit sie in Sicherheit sind, von Frauen, die Schutz vor ei­genen Familienangehörigen in diesen Einrichtungen gesucht haben, dann ist ganz klar, dass dieser Budgetansatz ein richtiger und wichtiger ist. Ich bin daher auch sehr dank­bar dafür, dass da keinerlei Kürzungen vorgenommen wurden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

0.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.

 


0.48.53

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Her­ren auf der Regierungsbank! Dazu, dass Bundeskanzler Faymann am vergangenen Sonntag in der „Pressestunde“ bekundete, dass er zwar in der Verwaltung sparen woll­te, aber keinesfalls bei der Bildung beziehungsweise bei den Lehrern und bei der Exe­kutive, kann ich nur sagen: Da hat er wahrscheinlich den Rahmen der in diesem Bud­get festgeschriebenen Verschlechterungen entweder nicht gekannt – oder er hat sie der Bevölkerung bewusst verschwiegen.

Es gibt nämlich ein ganzes Konvolut an Verschlechterungen, die der öffentliche Dienst durch dieses Budget zu erleiden hat, so beispielsweise die drastische Erhöhung des Pensionszugangsalters oder etwa die Verschlechterungen bei den Anrechnungszeiten, den Vordienstzeiten zur Pensionsanrechnung. Da geht es also um radikale Einschnitte, die nicht nur die Verwaltung, sondern jeden Beamten, jeden Verwaltungsbediensteten im öffentlichen Dienst treffen – und so natürlich auch alle Lehrer und alle Polizistinnen und Polizisten in unserem Land.

Besonderer Verlierer in diesem Budget ist aber, und das steht eindeutig fest, vor allem die Exekutive. Deren Bedienstete haben nämlich neben den allgemeinen Verschlech­terungen auch noch zahlreiche berufsspezifische Nachteile zu erleiden. Ich denke hier an die Einschnitte bei den Reisegebühren, aber auch an die Beschränkungen bei der Auszahlung von Zuteilungsgebühren und – und das ist ein besonderes Manko, ein be­sonderer Nachteil für diese Berufsgruppe – an die ersatzlose Streichung des § 83b Ge­haltsgesetz.

Da handelt es sich um die Rechtsschutzversicherung für Exekutivbeamte, eine Bestim­mung, die seinerzeit unter der FPÖ-Regierungsbeteiligung auf Initiative meiner Frak­tion, der FPÖ, in dieses Dienstrechtsprogramm aufgenommen wurde und die hier er­satzlos wieder gestrichen wird, wodurch unsere Polizistinnen und Polizisten seitens der Bundesregierung mehr oder weniger zum Freiwild willkürlicher Beschuldigungen erklärt werden.

Noch etwas zeigt dieses Budget deutlich: Es bedarf endlich berufsspezifischer dienst­rechtlicher Regelungen, die die Anforderungen und Aufgabenstellungen der einzelnen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst klar und deutlich definieren. Bei den Lehrern wird es ja schon seit geraumer Zeit angekündigt, allerdings bis dato noch nicht umgesetzt. Aber ich denke, auch andere Berufsgruppen, nämlich speziell jene der Exekutive, aber auch des Militärdienstes, sind davon betroffen.

Aus diesem Grund darf ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert und weiterer Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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