Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 40

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, welche auf ein die jeweiligen dienstlichen Anforderungen des Bundesheers und der Exekutive angepasstes Dienst- und Besoldungsrecht beinhaltet.“

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Ich denke, es ist an der Zeit, endlich nicht nur die lang geforderten dienstrechtlichen Fachbestimmungen bei den Lehrern, sondern auch das seitens der Exekutive schon seit langem geforderte Exekutivdienstrecht oder auch das beim Bundesheer dringend erforderliche Militärdienstrecht zur Umsetzung zu bringen. Damit könnten Sie Weitblick beweisen, meine Damen und Herren der Bundesregierung, mit dem vorgelegten Bud­get haben Sie es ja nicht getan – sehr zum Leidwesen des öffentlichen Dienstes. – Dan­ke. (Beifall bei der FPÖ.)

0.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert und weiterer Abgeordneter betreffend jeweils eigenes Dienst- und Besoldungsrecht für Polizei und Bundesheer

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budget­ausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilli­gung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.), Untergliederung 10 – Bundeskanzleramt, in der Sitzung des Nationalrates am 21 Dezember 2010

„Ein neues Lehrerdienstrecht muss her!“, so wird es von den beiden Bundesministern Schmied und Heinisch-Hosek prolongiert.

Einer der Hauptgründe für ein neues Lehrerdienstrecht ist, dass es im Jahr 2013 eine Pensionsschwämme bei den Lehrern geben wird. Jedoch drängt sich der Verdacht auf, dass das Lehrerdienstrecht aus anderen Gründen geändert werden soll. Einer dieser Gründe scheint zu sein, und das ist wohl der Hauptgrund, dass damit die Umsetzung der Gesamtschule weiter vorangetrieben werden kann. Also ein Dienstrecht angepasst an ein neues Schulsystem.

Die Begründung, warum es kein jeweils eigens Dienst- und Besoldungsrecht für die Exekutive und für das Bundesheer geben soll ist, dass dies, laut der Frau Bundes­minister Heinisch-Hosek, zu teuer wäre und diese dienst- und besoldungsrechtliche Erneuerung mit der „im Bälde“ umgesetzten Verwaltungsreform geschehen wird.

Bei der Polizei verhält es sich bzgl. Der Pensionierungs-/Ruhestandsversetzungswelle nicht anders wie bei den Lehrern. Ab 2013 beginnt ein steigender Abgang durch Pen­sionierungen, der sich bis 2020 verschärfen wird. Schon ab 2013 kann die Polizei den Pensionsabgang durch Neuzugänge nicht mehr abdecken.

Beim Bundesheer ergibt sich durch die radikalen, vom Herrn Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport gewollten, Einsparungs- und Umstrukturierungspläne eine neue Situation, die ein rasches Handeln im Dienst- und Besoldungsrecht bedarf.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 


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